Freitagspredigt

 

Freitag 22. Mai 2009

Freitagspredigt
Hutba – Ibâda

„Es war ihnen jedoch nichts anderes geboten worden, als Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Steuer zu zahlen; denn das ist die richtige Religion.“ [98:5]

Verehrte Muslime,

Ibâda bedeutet wörtlich „Anbetung“ oder „Verehrung“ und meint den Gehorsam gegenüber Gott sowie alle gottesdienstlichen Handlungen, die von der Absicht (Nijja) abhängig sind und entsprechend von Gott belohnt werden. Daneben gibt es aber noch eine umfassendere Definition. Demnach sind alle guten Handlungen, die mit dem Ziel, Gottes Wohlgefallen zu erlangen, als Ibâda zu betrachten. Diese Handlungen sind im einzelnen nicht an die Absicht gebunden und werden ebenfalls von Gott belohnt. Es gibt also zwei Arten von Gottesdienst: Erstens solche, die vorgeschrieben sind, wie das Gebet (Salâh), das Fasten (Sawm) oder die Pilgerfahrt (Hadsch), und zweitens alle anderen Handlungen, durch die das Wohlwollen Gottes gesucht wird. Diese gelten ebenfalls als Gottesdienste.

 

Verehrte Geschwister,

wenn man Gottesdienste als Erfordernis des Geschöpfes gegenüber seinem Schöpfer betrachtet, sind sie nicht an bestimmte Orte und Zeiten gebunden. In diesem Sinne ist das gesamte Leben ein Gottesdienst. Denn unser Herr gebietet im Koran: „Und diene deinem Herrn, bis die Gewißheit zu dir kommt.“ [15:99] Außer der Hadsch und der Umra braucht der Muslim für seine Gottesdienste an keinem besonderen Ort zu sein. Denn gemäß dem Hadîth „Wo auch immer du bist, fürchte Gott!...“(Tirmizî, Birr, 55; Ahmed bin Hanbel, 5,258) ist er angehalten, zu jeder Zeit und an jedem Ort sich seine Dienerschaft bewusst zu machen.

 

Verehrte Muslime,

damit unsere Gottesdienste angenommen werden, müssen besonders zwei Punkte beachtet werden:

 

Neben den äußeren Voraussetzungen müssen die Gottesdienste in vollkommener Aufrichtigkeit (Ichlâs) verrichtet werden. Aufrichtigkeit bedeutet hier, etwas zu tun, nur weil es Gott geboten hat und sich von etwas fernzuhalten, nur weil es Gott verboten hat. Anders gesagt, ist Aufrichtigkeit, sein Herz von allem zu säubern bzw. zu schützen, was dem Ziel, Gottes Wolhwollen zu erlangen, im Weg stehen könnte. Dies wird auch in folgendem Vers gesagt: „Es war ihnen jedoch nichts anderes geboten worden, als Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Steuer zu zahlen; denn das ist die richtige Religion.“ [98:5]

 

Verehrte Geschwister,

der zweite Punkt, der bachtet werden muss, ist, dass die Gottesdienste der Sunna des Gesandten Gottes entsprechen. Im Koran heißt es dazu: „Sprich: „Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir. Dann wird euch Allah lieben und euch euere Sünden verzeihen; denn Allah ist verzeihend und barmherzig.“ [3:31] Der Weg der Gültigkeit der Gottesdienste führt also über die Sunna des Propheten. Muhammad (saw) sagte: „Allah akzeptiert das Wort nicht (völlig) ohne Handlung, das Wort und die Handlung nicht ohne Absicht (Nijja) und das Wort, die Handlung und die Absicht nicht, wenn sie nicht der Sunna entsprechen.“(Hâkim, al-Mustadrak, II, 425)

 

Also, verehrte Muslime,

müssen wir uns bemühen unser Leben mit Gottesdiensten zu füllen, um Gottes Wohlwollen zu erlangen und somit das Paradies zu gewinnen.

 

IGMG-Irschadabteilung


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