Die Berât-Nacht

 

Berât und Berâet heißt soviel wie entfernt sein, freisprechen, rein und unschuldig sein. Da die Gläubigen in dieser Nacht hoffen, von ihren Sünden befreit zu werden und der Gnade Allahs zu begegnen, nannte man diese Nacht ihrer wörtlichen Bedeutung nach „Berât-Nacht”.

 

Die Berât-Nacht ist gemäß dem Mondkalender die fünfzehnte Nacht des Monats Schabân.

 

Da in dieser Nacht Allah besonders barmherzig ist, hoffen die Muslime auf die Vergebung ihrer Sünden. Außerdem wird überliefert, dass Allah in dieser Nacht seine Engel über die Gaben (Rizk) und die Lebenszeit seiner Diener unterrichtet. Die Beraât-Nacht ist eine Nacht der Rechenschaft. In ihr wird die Abrechnung über alle guten und schlechten Taten vorgenommen.

 

Bezüglich dieser Nacht wird vom Gesandten Gottes folgendes überliefert: „Am frühen Abend des fünfzehnten Tages des Monats Schabân kam Gabriel (Dschabrâîl) zu mir und sagte: „O Muhammad, hebe deinen Kopf zum Himmel.“ Ich fragte ihn: „Was für eine Nacht ist diese Nacht?“ Gabriel antwortete: „In dieser Nacht öffnet Allah dreihundert seiner Tore der Barmherzigkeit. Bis auf die Götzenanbeter (Muschrikûn) vergibt er fast jedem, außer Zauberern (Kâhin), denen, die ständig Alkohol trinken, Zinsen (Ribâ) nehmen, Ehebruch (Zinâ) begehen und Hass pflegen. Diesen vergibt Allah nicht bis sie bereuen (Tawba).” (Buchârî)

 

Aischa (ra) widerrum berichtet: „Der Gesandte Allahs sagte: In der Mitte des Monats Schabân steigt Allah zum Himmel hinunter und vergibt soviele Sünden wie die Anzahl der Haare der Schafsherde des Kalb-Stammes. Wenn die Mitte des Schabâns (die Berât-Nacht) kommt, verbringt die Nacht mit Gebeten und den Tag mit Fasten. Nach Sonnenuntergang steigt Allah zum Himmel hinunter und sagt: «Gibt es niemanden, der mich um Verzeihung bitten möchte, damit ich ihm verzeihe? Gibt es niemanden, der Gaben (Rizk) von mir möchte, damit ich sie ihm gebe? Gibt es niemanden, der Genesung (Schifâ) von mir möchte, damit ich sie ihm gebe?» Allah vergibt allen, außer denen, die Allah andere Götter beigesellen und denen, die ihren Eltern widersprechen.” (Ibni Mâdscha)

 

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