Die Hadsch und die Umra

 

Im Koran wird geboten: „Und vollzieht die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen.“ [2:196] Die Hadsch ist eine der wichtigsten Gottesdienste (Ibâda) im Islam und wurde den Muslimen im 9. Jahr der Hidschra zur Pflicht. Der Gesandte Gottes beauftragte seinen Gefährten Abû Bakr (ra) mit der Leitung der Muslime während der Pilgerzeit. Im darauffolgenden Jahr, also im Jahre 10 der Hidschra, leitete die Pilgerreise der Prophet persönlich. Diese Pilgerfahrt nennt man auch Abschlusspilgerfahrt. Sie ist die erste und letzte Hadsch des Propheten. Dementsprechend wird die Predigt, die der Gesandte Gottes in Arafat hielt, Abschlusspredigt genannt. Die Hadsch ist ein Gottesdienst, der eine weit in die Vergangenheit reichende Geschichte hat. In der Sure Hadsch sowie in den Hadîthen wird berichtet, dass dem Propheten Abraham aufgetragen wurde, die Menschen zur Pilgerfahrt zu rufen. Deshalb hat Muhammad (saw) auch vor seiner Prophetenschaft den Tawâf (Umkreisung der Kâba) vollzogen. In dieser Zeit haben sogar die Polytheisten diesen Gottesdienst (Ibâda) verrichtet.

Während der Hadsch muss man den Ihrâm tragen, die Kâba umrunden, eine gewisse Zeit im Tal Arafat verweilen, nach Mina wandern und die symbolische Steinigung des Teufels durchführen.

 

Die Hadsch ist einer der bedeutensten Gottesdienste im Islam. Die Pilger stehen unabhängig ihres Ansehens, ihres Reichtums oder ihrer sozialen Stellung auf derselben Stufe. Der Ihrâm, den die Pilger tragen, lässt ihre Unvollkommenheit und zugleich Allahs Allmacht spüren.

 

Der Aufenthalt in Arafat soll an den Tag des Jüngsten Gerichts erinnern. Denn auch am Tag des Jüngsten Gerichts werden die Menschen versammelt werden. Nichts und niemandem darf in Arafat geschadet werden. Dieser Gottesdienste ist es, den jeder Muslim einmal in seinem Leben verrichten soll, wobei kein Muslim es sich entgehen lassen würde, ein weiteres Mal die Hadsch anzutreten.

 

Außer der Hadsch gibt es noch die Umra. Die Umra oder auch „kleine Pilgerfahrt“ ähnelt der Hadsch und kann auch außerhalb der Hadschsaison angetreten werden.

 

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