Islam
Was kann Ibn al-Dschawzî, ein im Irak lebender hanbalitischer Rechtsgelehrter des 12. Jahrhunderts, dem modernen Menschen in seinem Werk „Das Buch der Weisungen für Frauen“ geben?
Für den Verlag der Weltreligionen, der zuvor auch schon das „Buch der Vierzig Hadithe“[1] von al-Nawawi in einer neuen Übersetzung und umfassender Kommentierung vorgelegt hatte, ist diese Frage einfach zu beantworten. Ihm geht es darum, grundlegende Schriften der Weltreligionen zugänglich zu machen und als „Publikationsforum für die Darstellung und Diskussion religiöser Phänomene und Entwicklungen in Geschichte und Gegenwart“[2] zu dienen.
Um auf diese Frage überhaupt eine Antwort geben zu können, das „Buch der Weisungen für Frauen“ also einordnen zu können, müssen jedoch mindestens folgende Aspekte betrachtet werden: die Absicht des Autors, die Frage der Verbindlichkeit seiner Aussagen und die Einordnung derer in die islamische Rechtstradition.
Die Absicht Ibn al-Dschawzîs[3] war es, den muslimischen Frauen seiner Zeit ein Handbuch zu geben, in dem sie Ratschläge und Anweisungen zu allen Stationen des Lebens finden können. Wie die Übersetzerin des Werkes, Hannelies Koloska, Mitarbeiterin am Seminar für Semitistik und Arabistik, treffend bemerkt, war Ibn al-Dschawzî „der erste muslimische Gelehrte, der eine explizite Identitätsbestimmung von der religiös-rechtlichen Perspektive her vorgenommen hat.“ (S. 241) Ibn al-al-Dschawzî, ein einflussreicher, da vom damaligen Kalifenhof begünstigter und geförderter Hanbalit, trägt Sorge um das religiöse Leben der Menschen seiner Zeit, die Volkspredigern und Astrologen folgten und Gefahr liefen, vom rechten Glauben abzukommen. Das „Kitâb ahkâm al-nisâ“ ist also ein Kind seiner Zeit. Dieser Eindruck wird verstärkt, wenn man beachtet, dass der Verfasser nur an wenigen Stellen Koranverse zitiert, aber sich umso mehr auf Gelehrtenmeinungen stützt und diese mit Hadîthen[4] zu belegen versucht.
Nicht nur aufgrund der Zeitgebundenheit rechtlicher Bestimmungen ist es nicht richtig, anzunehmen, dass das Werk eines muslimischen Gelehrten des Mittelalters auch für die Gegenwart uneingeschränkt Gültigkeit besäße. Die Aussage eines Gelehrten gewinnt nicht immer unmittelbare Gültigkeit, nur weil sie sich auf Verse und Hadîthe stützt. Dies deshalb, weil somit die Methoden der Rechtsfindung (Usûl al-Fikh), welche entwickelt wurden, um neue Ansätze für neue Umstände zu finden, übergangen werden. Dabei sind gerade diese, und unter ihnen insbesondere der Idschtihâd[5], unumgänglich, um ein Leben gemäß dem Willen Gottes zu ermöglichen. So wie ein Verständnis islamischer Gebote ohne die Lebensumstände der ersten Adressaten des Korans und dessen Sprachgebrauchs nicht möglich ist, so ist auch dessen Übertragung und Anwendung in unserer Zeit ohne die im islamischen Recht entwickelten Methoden nicht fruchtbar.
In diesem Zusammenhang ist der Kritik von Johann Schloemann nur bedingt zuzustimmen. In der Süddeutschen Zeitung schreibt er: „… skandalös an dem Vorgehen des Verlags der Weltreligionen ist vielmehr, dass diese "Weisungen für Frauen" heute, im Jahr 2009, ohne irgendeine ernstzunehmende historisch-kritische Distanzierung herausgebracht wurden.“[6] Der Verlag handelt entsprechend seinem Ziel, grundlegende Texte zu publizieren, um einen historischen Einblick in die reiche Tradition der Religionen zu geben. Richtig ist jedoch, dass keine Besprechung der einzelnen Kapitel des Buches stattfindet, was sicherlich zu Verwirrung führt. In der Tat ist der Stellenkommentar recht dürftig – ganz im Gegenteil zum „Buch der Vierzig Hadithe“ vom selben Verlag, wo man derer manchmal schon überdrüssig werden kann. Eine Distanzierung zu fordern, wie Schloemann verlangt, weist nur auf eine in diesem Rahmen nicht angebrachte Haltung hin.
All dies macht eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen Islamisches Recht und Frauen im Islam jedoch nicht überflüssig. Allein die Tatsache, dass Ibn al-Dschawzîs Buch heute vor allem im arabischsprachigen Raum neu aufgelegt wird, um es als (islamisch-rechtlichen) Ratgeber den Massen zugänglich zu machen, zeigt, dass es Diskussionsbedarf gibt. Unverständlich ist es allerdings, dass das Buch dort ohne Kommentierung publiziert wird. Dies ist nämlich unumgänglich, wenn man wirklich meint, dass Buch könne eine Orientierung bieten. In diesem Sinne ist es auch angebracht, auf die „Unterschiede zwischen Realität und Ideal, zwischen dominanten Regeln und subversiven Praktiken“ (S. 239) hinzuweisen, die sich an zahlreichen Stellen bemerkbar machen und Ibn al-Dschawzî dazu verleiten, härter zu urteilen, als es erforderlich und nach Ansicht anderer Gelehrter erlaubt wäre.
Hierzu ein Beispiel: Das sechste Kapitel des Buches (S. 6, „Von der Beschneidung der Frau“) kann herangezogen werden, um die „Pflicht“ der Beschneidung in die Rechtstradition einzuordnen. Die Übersetzerin weißt darauf hin, dass die Hadîthe, die Ibn al-Dschwazî anführt, um die Pflicht der Beschneidung für Mann und Frau zu begründen, nicht nur „schwach“ (zaîf) sind, sondern der Autor auch der Mehrheitsmeinung der hanbalitischen Rechtsschule widerspricht (S. 252).
Ein weiteres Beispiel ist das Kapitel „Von der Gehorsamspflicht dem Ehemann gegenüber und von seinem Recht auf seine Frau“ (S. 102ff.). Besonders anstößig und auch für traditionsbewusste Muslime unserer Zeit recht fremd erscheint folgende Stelle: „Die Frau muß wissen, daß sie für den Ehemann wie ein Sklave ist, Sie verfügt nicht über sich selbst, noch über seinen Besitz außer mit seine Erlaubnis.“ (S. 105) Wichtig dabei ist aber, dass dies die Auffassung Ibn al-Dschawzîs ist und gefragt werden muss, inwiefern sich die Vorstellung beispielsweise mit der Begebenheit deckt, die er unmittelbar danach zitiert, wenn man mal außen vor lässt, dass es sich hierbei um eine bildliche Ausdrucksweise handelt. Darin geht es um Fâtima (ra), der Tochter des Propheten, die sich beim Gesandten Gottes über die Grobheit ihres Ehemanns Alî (ra) beschwert. Der Gesandte Muhammad (saw) rät, dass es nicht klug ist, die „Vorlieben ihres Mannes abzuweisen“ (S. 106). Die Überlieferung endet mit der Erkenntnis Fâtimas (ra) und Alîs (ra), dass es nicht richtig ist, etwas zu tun, das dem anderen missfallen könnte. Wer ist also wessen Sklave? An einer anderen Stelle sagt eine Mutter zu ihrer neu verheirateten Tochter: „Er wird seine Herrschaft über dich als König beginnen, sei ihm eine Magd, dann wird er dir zum Sklaven.“ (S. 108)
Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Eine kritische Herangehensweise an das „Kitâb ahkâm al-nisâ“, wie sie gefordert wird, kann nicht „durch eine bloße, von außen an den Text herangetragene Geschlechterkonzeption geschehen“ (S. 246), da dies nämlich meist auf die pauschale Ablehnung der sogenannten Traditionalisten trifft. Diese messen den Werken der Gelehrten generell einen gewissen Wert bei, wobei sie sich eher auf die Autorität des jeweiligen Gelehrten als auf seine Herangehensweise und der Relevanz eines Urteils für das Heute stützen. Auf diese Weise kommt es nur zur Frontenbildung. Fruchtbar werden derartige Übersetzungen nur – und deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll diese zu publizieren –, wenn sie einen Einblick in Diskussionen der Vergangenheit ermöglichen, die erneut aufgegriffen werden können, um die historischen Entwicklungen besser einordnen zu können und das damals herrschende Verständnis von Religion besser zu erfassen.
[1]www.igmg.de/nachrichten/artikel/40-hadithe-von-al-nawawi-die-innenansicht-des-islams.html
[2]http://www.verlagderweltreligionen.de/verlag.html
[3] auch al-Dschauzi, al-Gauzi oder al-Jawzi geschrieben
[4] In diesem Zusammenhang von „Heiligen Traditionen“ (S. 237) zu sprechen, führt nur in die Irre.
[5]www.igmg.de/islam/newsdetails-islam/der-begriff-idschtihad.html
[6]http://www.sueddeutsche.de/95N388/2901619/Die-Muslima-als-Sklavin.html
Am 3. Oktober 2011 findet der bundesweite "Tag der offenen Moschee" statt. Unsere Sonderseiten zum...
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Hier können Sie auszugsweise einen Blick in "Die Lehre des Islam" von Prof. Dr. Muhammed Hamidullah werfen. Das vorliegende Buch beinhaltet zwei Abschnitte von Prof. Hamidullahs Werk „Der Islam – Geschichte,Religion, Kultur".
Ausgesuchtes
Samstag 27. Juni 2009
Was kann Ibn al-Dschawzî, ein im Irak lebender hanbalitischer Rechtsgelehrter des 12. Jahrhunderts, dem modernen Menschen in seinem Werk „Das Buch der Weisungen für Frauen“ geben?
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