Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahre 1993, dass eine muslimische Schülerin Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht hat, solange der Unterricht nicht nach Geschlechtern getrennt durchgeführt wird.

Die Diskussion über die Frage, ob eine muslimische Lehrerin an einer staatlichen Schule im Unterricht ein Kopftuch tragen darf, ist Gegenstand unterschiedlicher Gerichtsurteile. Seit dem ist die Diskussion um das Kopftuch im Beamtenwesen nicht abgeebbt.

Das Kopftuch muslimischer Frauen gehört schon seit Jahrzehnten zum öffentlichen Erscheinungsbild in Deutschland. Gehört das Kopftuch aber auch zur deutschen Normalität? Bei einer Umfrage zu dieser Frage würde die große Mehrheit der Bevölkerung wahrscheinlich mit einem klaren „Nein“ antworten.

Immer wieder kommt es vor, dass Behörden muslimischen Frauen, die ein Kopftuch tragen, die Ausstellung eines Ausweises verweigern, weil das vorgelegte Lichtbild die betreffende Person mit einem Kopftuch zeigt.

Nach den islamischen Geboten sollen muslimische Mädchen ab dem Beginn der Pubertät die Bekleidungsvorschriften einhalten. Daher möchten viele Mädchen entsprechend Ihrer Religiosität oder den Erziehungsvorstellungen der Eltern in der Schule ein Kopftuch tragen.

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