Angesichts der mittlerweile erheblichen religiösen Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft gilt es die Frage in den Blick zu nehmen, inwieweit auf islamische Feiertage in den öffentlichen Schulen und in den Betrieben Rücksicht genommen wird. Die Bundesländer haben zur Frage der Befreiung vom Schulunterricht unterschiedliche Regelungen.

Die meisten Muslime, die in Deutschland sterben, werden nach wie vor in ihre „Heimatländer“ überführt und dort bestattet. Nur 10 – 15 % der verstorbenen Muslime werden in Deutschland bestattet, sicherlich nicht nur deswegen, weil die hiesigen Friedhofsordnungen nicht auf islamische Bedürfnisse eingerichtet sind. Dennoch ist wohl vom Anwachsen muslimischer Bestattungen in Deutschland auszugehen.

Häufig möchten Personen, die zum Islam übergetreten sind, den Vornamen ändern oder dem bisherigen Vornamen einen sog. „islamischen Namen“ hinzufügen. Dieser Umstand wurde häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

Die Frage der Zulässigkeit des rituellen betäubungslosen Schlachtens von warmblütigen Tieren ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Diskussionen und juristischer Auseinandersetzungen. Ein Ende dieser Debatte ist weiterhin nicht in Aussicht.

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der islamischen Speisevorschriften gehören zum muslimischen Alltag. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Lebensmittelgesetzgebung der Tatsache, dass in Deutschland inzwischen 3,5 Millionen Muslime leben, nicht Rechnung trägt.

Das individuelle Beten am Arbeitsplatz hat bemerkenswerterweise nur in wenigen Fällen zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Dies ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass bestimmte Gebete nach den religiösen Vorschriften nachgeholt werden können, es liegt auch daran, dass viele Betriebe sich auf die religiösen Bedürfnisse der Muslime eingestellt haben.

Der Gebetsruf (arab. Adhaan; türk. Ezan) gilt als Bestandteil des Gebetes und dient dazu, die Muslime zum Gottesdienst zu rufen. Muslimische Gelehrte betrachten ihn als eine gebotene Handlung zur Einleitung eines Gebetes.

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