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Donnerstag 29. Oktober 2009

Deutschland, Gesellschaft, Migration
„Licht und Schatten“ in der Integrationspolitik der neuen Koalition

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein ambivalentes Fazit aus den integrations- und migrationspolitischen Ergebnissen der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Während die „Zielvereinbarungen zur Integrationspolitik zumeist richtungweisende Perspektiven“ eröffneten, seien die „Aussagen zur Migrationssteuerung mitunter mutlos und vage“, kommentierte der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Klaus J. Bade. Außerdem gebe es „zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Integration und Migration nur Fehlanzeige“.

Positiv im Bereich Integration bewertet der SVR die Aufwertung, Fortsetzung und Verstetigung der Integrationspolitik als Teil der regulären Bildungs- und Sozialpolitik. Zu den „Pluspunkten zur Integrationspolitik“ zählten für den SVR-Vorsitzenden Bade unter anderem die Ankündigungen bzw. Empfehlungen zu den Themen flächendeckende Sprachstandsmessung im Vorschulalter, Integrationsverträge für Neuzuwanderer und der arbeitsmarktbezogene Ausbau der Integrationskurse. Zu begrüßen seien auch die Intensivierung der Servicedienstleistungen der Ausländerbehörden, die sich zuweilen noch einseitig auf die „defensive Ausländerkontrolle“ konzentrierten, die „heute besonders wichtigen Intensivierung der nachholenden Integrationspolitik“ und schließlich die Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration. Von großer Bedeutung sei auch die Absicht, den Nationalen Integrationsplan zu einem „praxisorientierten Aktionsbündnis mit Integrationspartnerschaften zwischen Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene“ fortzuentwickeln. Der SVR begrüßte zugleich die Ankündigung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen einschließlich der Beratung über Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen.

 

Keine institutionelle Aufwertung der Integrationspolitik

 

Als einen „Minuspunkt“ bezeichnete der SVR-Vorsitzende Bade die Ankündigung, die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz lediglich auf ihre rechtliche und verfahrenstechnische Praktikabilität hin zu überprüfen, zumal die Zahl der von der „lebensfremden Rechtsakrobatik“ Betroffenen immer größer werde. Statt „die Folgen des prekären parteipolitischen Kompromisses beobachtend auszusitzen“, sei angesichts sinkender Einbürgerungszahlen „eine Generalreform der Einbürgerungsregeln“ erforderlich. Der SVR hatte daher ein fünfjähriges Moratorium der Optionsregelung gefordert. In diesem Zeitraum sollte die doppelte Staatsangehörigkeit den Betroffenen auf Antrag gewährt und zugleich das Staatsangehörigkeitsrecht den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft angepasst werden. Beklagenswert sei auch, so Bade, dass im gesamten Koalitionsvertrag kein Wort zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Migration und Integration auf Bundesebene zu finden sei. Es könne nicht sein, dass „alle öffentlichen und politischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate über diese Frage regierungspolitisch nur als Schall und Rauch bewertet“ würden. Deswegen müsse man hier auf rasche Nachkorrekturen drängen.

 

So perspektivenreich der integrationspolitische Teil der Koalitionsvereinbarung in weiten Teilen ausfalle, so enttäuscht zeigte sich der SVR über die Vereinbarungen der Koalition zur Migrationspolitik. Gerade angesichts des durch die Wirtschaftskrise nur vordergründig verdeckten Fachkräftemangels sei das Ausbleiben einer „ganzheitlichen Reform der Zuwanderungssteuerung“ folgenschwer. „Wir hatten uns mehr Mut zu einem offensiven und einladenden Zuwanderungsinstrumentarium mit Handlungsperspektiven und Gestaltungsspielräumen für die Zeit nach der Krise gewünscht“, bedauerte Bade. Der SVR hatte auch dazu einen Reformvorschlag präsentiert.

 

Behandlung von Geduldeten „höchst unsensibel“

 

Im humanitären Bereich der Koalitionsvereinbarung wechseln nach Einschätzung des SVR ebenfalls „Licht und Schatten“. Ein wichtiges Ergebnis sei die angekündigte  Modifikation der aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen, um auch Kindern irregulär im Land lebender Eltern uneingeschränkt den Schulbesuch zu ermöglichen. Dieser Zugang müsse, so Bade, aber auch im Bereich der privatärztlichen und der öffentlichen Gesundheitspflege gewährleistet sein.

 

Mehr Klarheit hätte sich der SVR auch im Bereich der Altfallregelung für Geduldete gewünscht. Die etwa 31 000 geduldeten Ausländer, denen Anfang nächsten Jahres die Abschiebung droht, sollen bis zur Innenministerkonferenz Anfang Dezember warten müssen. Erst drei Wochen vor dem Termin, sollen sie erfahren, ob sie bleiben dürfen. Ein derartiges Vorgehen sei „höchst unsensibel“, sagt Bade der Süddeutschen Zeitung. Hilfreicher als allgemeine Bemühenszusagen wäre, so Bade, die Zusage einer konkreten Verlängerung der Stichtagsregelung über das Jahresende hinaus gewesen. Schließlich gehe es hier „um leidgeprüfte Menschen und nicht nur um die Gestaltung von Verwaltungsvorschriften.“ Ähnliches gelte auch für die Zusage, auf europäischer Ebene an der Sicherstellung humanitärer Standards mitzuwirken. Perspektivenreicher gewesen wäre, so der SVR, die Ankündigung einer deutschen Initiative im Bereich der europäischen Flüchtlingsaufnahme und des innereuropäischen Lastenausgleichs im Bereich von Flucht und Asyl.

 

Insgesamt aber sei die Koalitionsvereinbarung „trotz ihrer Schwachstellen ein passabler Start in die neue Legislaturperiode“ erklärte der SVR-Vorsitzende Bade abschließend. Nun gelte es, die Umsetzung der positiven Ansätze kritisch zu beobachten, die Folgen der Mängel im Auge zu behalten und nötigenfalls entsprechende Korrekturen einzufordern. Dazu erhalte die neue Bundesregierung aber „auch migrations- und integrationspolitisch erst einmal die übliche Schonfrist von 100 Tagen“. (sa)


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