Aus Deutschland ziehen mehr Menschen weg als neue ins Land kommen. Das geht aus dem Migrationsbericht 2008 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Danach wanderten etwa 682.000 Menschen in die Bundesrepublik ein, knapp 740.000 verließen das Land. Von den ausländischen Zuwanderern kamen fast drei Viertel aus Europa. Die größte Ausländergruppe bilden, trotz eines leichten Rückgangs, nach wie vor türkische Staatsangehörige (25,1%). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer hat dazu aufgefordert, dem Fachkräftemangel in Deutschland verstärkt mit qualifizierten Menschen aus Zuwandererfamilien zu begegnen. Der Sachverständigenrat begrüßt das geplante Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Abschlüsse.
"In vielen Bereichen der Wirtschaft ist der Mangel an Fachkräften schon jetzt spürbar. Weil die deutsche Bevölkerung weiter sinkt, sind wir zunehmend auf die Fähigkeiten von Zuwanderern angewiesen. Mit ihren Sprachkenntnissen und ihrer Migrationserfahrung sind sie in der Globalisierung für viele Unternehmen ein handfester Gewinn“, erklärte die Staatsministerin anlässlich der Verabschiedung des Migrationsberichtes. Laut Bericht geht der Anteil der Deutschen weiter zurück, während die Zahl der Ausländer weiter ansteigt. Dies gilt auch für den Anteil der Migranten, wie aus aktuellen Zahlen des Mikrozensus 2008 hervorgeht. Die Gruppe der Migranten ist auch deutlich jünger als der Schnitt der deutschen Bevölkerung.
Die Zahlen müssten ein Ansporn sein, für hochqualifizierte und motivierte Zuwanderer noch attraktiver zu werden, betonte die Ministerin. Deutschland sei auf ausländische Fachkräfte angewiesen, „damit wir unsere wirtschaftliche Führungsrolle auf vielen Weltmärkten sichern können“. Umso wichtiger sei es, auf die qualifizierten ausländischen Akademiker und Fachkräfte zurückgreifen zu können, die schon in Deutschland leben. „Deshalb wird es höchste Zeit für die Anerkennung der ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüsse. Die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung sind vom Kabinett längst beschlossen. Jetzt muss innerhalb dieses Jahres zügig ein Anerkennungsgesetz auf den Weg gebracht werden“, erklärte Böhmer.
Sachverständigenrat begrüßt das geplante Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Abschlüsse
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration zog unterdessen eine gemischte 100-Tage-Bilanz der schwarz-gelben Integrationspolitik. Der Migrationsforscher und Ratsvorsitzende Klaus J. Bade begrüßte zwar das verlängerte Bleiberecht für Flüchtlinge und das geplante Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Abschlüsse, äußerte aber deutliche Kritik am geplanten Betreuungsgeld für Eltern, die ihren Nachwuchs nicht in die Kita schicken. Kindern aus sozial schwachen und ausländischen Familien werde dadurch der „frühe Einstieg in den Aufstieg durch Bildung“ verbaut.
Wenig Zustimmung findet auch die Absicht der Bundesregierung, die Wirkung der sogenannten Optionsregelung erst einmal auf Kosten der Betroffenen zu beobachten, statt die erkennbare Fehlkonstruktion zurückzurufen. Nach der umstrittenen Regelung müssen sich durch Geburt oder durch Antrag der Eltern innerhalb einer Übergangsfrist zu Deutschen gewordene ‚Optionskinder‘ bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres zwischen der erworbenen deutschen und ihrer von den Eltern vererbten ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. „Dies trifft in Deutschland vor allem Familien mit türkischem Migrationshintergrund, während es Eltern mit EU-Staatsangehörigkeit freisteht, für sich und ihre Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen“, sagte Bade. (sa)
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