Mittwoch 11. Oktober 2006

Ramadan, Islam, Glaubenspraxis
Über die Sichtung der Mondsichel

Im Laufe der Geschichte haben die Bewegungen der Sonne und des Mondes für die Völker immer wieder als eine Maßeinheit für die Zeitrechnung gedient. In der islamischen Zeitrechnung benutzt man zur Bestimmung der Jahre und Monate den Mondkalender. Er beginnt mit der ersten Sichtung der Mondsichel nach dem Neumond und dauert 29 oder 30 Tage.

Der Monat endet dann mit der Sichtung der Mondsichel des darauf folgenden Mondes. Der Anfang und das Ende des Fastens im Ramadan orientieren sich an diesem Mondrythmus. Daher hat das Sichten der Mondsichel mit dem bloßen Auge für die Muslime eine besondere Rolle.

 

In der Sura al-Baqara wird der Monat Ramadan folgendermaßen beschrieben:

„Sie werden dich nach den Neumonden befragen. Sprich: »Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt “ [2:189]
„es ist der Monat Ramadan, in welchem der Koran als Rechtleitung für die Menschen und als Beweis dieser Rechtleitung und als (normativer) Maßstab herab gesandt wurde. Wer von euch in diesem Monat zugegen ist, soll während seines Verlaufs fasten.“ [2:185]

 

Obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, als ob es in diesen Versen keine eindeutige Erklärung über die Sichtung der Mondsichel gibt, sind sich die muslimischen Gelehrten darin einig, dass das arabische Wort „schahida“ im Vers auf die Sichtung der Mondsichel mit dem bloßen Auge hinweist. Die Methode, die unser Prophet Muhammed (saw) in diesem Hadith anwendet, wird bis heute weiterbefolgt.

 

„Beginnt mit dem Fasten, sobald ihr die Mondsichel gesehen habt. Wenn das Wetter das Sichten nicht zulässt, so beendet das Fasten am 30.Tag.“(Bucharî, Sawm, II)

 

Diesem Hadith folgend nahmen die Muslime das Sichten des neuen Mondes als Grundlage und lehnten die verschiedenen Berechnungen in der damaligen Zeit ab. Dennoch sind einige der muslimischen Gelehrten der Meinung, dass man durch verschiedene Berechnungen den Anfang und das Ende des Monats Ramadan errechnen kann. Einige zeitgenössische Gelehrte wiederum vertreten die Ansicht, dass diese Berechnungen und die Sichtung zur gleichen Zeit gemacht werden müssen, sodass man die Sunna unseres Propheten fortsetzen kann. Berechnung und Sichtung sind also keine Gegensätze. Welche Berechnung aber der Sichtung gleichkommt, da sind sich die Gelehrten uneins. Daher glauben einige Muslime, dass die Sichtung und die Berechnungen einen Gegensatz zueinander darstellen.

 

In Folge der größeren Kommunikationsmöglichkeiten herrschen in den islamischen Ländern Meinungsverschiedenheiten. So wird darüber diskutiert, ob die Berechnung die Sichtung der Mondsichel ersetzen kann. Es wird debattiert, ob man die Unterschiedlichkeit der Orte, an denen die Sichtung erfolgt, berücksichtigen muss (ichtilaf-i metâli). Oder für welchen Radius eine Sichtung relevant ist. Aufgrund dieser Unterschiede haben sich die Mitgliedsländer der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) 1978 versammelt und allgemein gültige Regeln zur Berechnung der Mondsichtung aufgestellt.

 

Die IGMG hat anhand des Beschlusses der OIC und des Beschlusses, den der Europäische Fatwa Rat im Jahre 1999 in Köln gefasst hat, die Methode zur Sichtung und Bestimmung des Mondes folgendermaßen festgelegt:

1. Der Anfang und das Ende des Ramadans richten sich nach der Sichtung der Mondsichel (arab. Rü’yet-i Hilal). Die Sichtung erfolgt entweder mit bloßem Auge oder mit der Hilfe von technischen Geräten wie die eines Teleskops.
2. Die Sichtung kann nur erfolgen, wenn der Mond nach der Sonne untergeht.
3. Die Sichtung der Mondsichel muss wissenschaftlich an dem jeweiligen Ort möglich sein. Wenn der Neumond in den muslimischen Ländern gesehen wird, ist die Sichtung erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, dass der Neumond auch außerhalb der muslimischen Länder gesehen werden kann. Nur muss überprüft werden, ob sich diese Orte auf demselben Längengrad mit einem muslimischen Land befinden. Wenn der Ort der Sichtung sich westlich von den muslimischen Ländern befindet, darf die Distanz nicht so groß sein, dass sich ein Tagesunterschied einstellt.

 

Anhand dieser Kriterien, den Bekanntmachungen der verschiedenen muslimischen Länder, den Beobachtungen ihrer Abgesandten in diesen Ländern und anhand der astronomischen Befunde gibt die IGMG Fatwa Kommission zusammen mit dem DIWAN (Deutsche islamwissenschaftliche Ausschuss der Neumonde) die Sichtung der Mondsichel zum Anfang und zum Ende des Ramadans und zum Ende des Monats Dhu l-qa’da bekannt.(ab)


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