Dienstag 17. Oktober 2006

Ramadan, Islam
Das Fasten

Das Fasten ist ein Gottesdienst, das für das Wohlwollen Allahs verrichtet wird. Das heißt, dass man vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang sich von Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr fernhält. Der Vers im Koran, der das Fasten für uns Muslime vorschreibt, lautet: „ O ihr, die ihr glaubt! Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es den Menschen vor euch vorgeschrieben war; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. “ [2:183]. Ein Hadis hierzu: „Wer das Fasten im Ramadan gläubig und nur für Allah vollzieht, dem werden seine vergangenen Sünden getilgt.“ (Sahih-i Buhari)

Für wen ist das Fasten eine Pflicht?

Für alle erwachsenen Muslime ist das Fasten im Monat Ramadan Pflicht.

 

Kranke, Reisende, Frauen, die gerade ihre Menstruation oder den Wochenfluss haben, stillende Frauen und sehr alte Menschen sind jedoch vom Fasten befreit.

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Die Pfeiler des Fastens:

Absicht, Zeit und täglicher Fastenbeginn

 

  1. Die Absichtsbekundung
    Für jeden Fasttag ist die Absichtsbekundung notwendig. Dies kann allerdings entweder durch Worte oder innerlich verrichtet werden. Die Zeit, in der man seine Absicht bekundet, ist vom Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen.
  2. Die Zeiteinhaltung
    Diese Zeiteinhaltung wird unter zwei Aspekte geteilt:
    • Das Fasten muss im Monat Ramadan verrichtet werden. Die Fasttage, die mit der Sichtung der Mondsichel festgelegt werden, dauern meistens 29 oder 30 Tage.
    • Die Fastenzeit innerhalb eines Tages dauert vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang.
  3. Die Zeit der Enthaltung
    Die Zeit des Imsaq ist der Fastenbeginn innerhalb eines Tages. In diesem Zeitraum ist es untersagt, zu essen und zu trinken und Geschlechtsverkehr zu haben. Dass das Unterlassen dieser körperlichen Gelüste Pflicht ist, wird von allen muslimischen Rechtsschulen bestätigt. Eine von diesen Pflichten zu unterlassen, bricht das Fasten. In diesem Fall muss man je nachdem entweder als Gegenleistung 60 Tage lang oder nur einen Tag nachfasten. Wenn man aus Versehen die Dinge gemacht hat, die normalerweise das Fasten brechen, so bricht das Versehentliche das Fasten nicht.

 

Arten des Fastens
  • Pflicht-Fasten
  • Vadschib-Fasten
  • Sunna-Fasten
  • Verhasstes Fasten
  • Das Pflicht-Fasten umfasst das Fasten im Ramadan. Wenn im Ramadan aus keinem triftigen Grund nicht gefastet wird, ist es Pflicht, diese nicht gefasteten Tage nachzuholen.
  • Es ist vadschib, zu fasten, wenn man ein Gelübde abgelegt hat. Das Nachfasten eines Sunna-Fastens, das außerhalb des Ramadans verrichtet und vor dem Sonnenuntergang abgebrochen wurde, ist ebenfalls vadschib.
  • Jedes Fasten, das außerhalb des Ramadans gefastet wird, ist Sunna-Fasten
  • Es gibt Tage, an denen es verpönt ist, zu fasten: zum Beispiel am ersten Tag des Ramadanfestes oder an den vier Tagen des Opferfestes etc.

 

Diese Fälle brechen das Fasten:

Ob das Fasten gebrochen wurde oder nicht und ob man einen Tag oder 60 Tage (Kaffara) nachfasten muss, hängt von einigen Zuständen ab. Diese teilen sich in drei:


Der Körper des Fastenden, Dinge, die außerhalb des Körpers in den Körper eindringen, der Zustand des Beischlafes.

 

Zwei Fälle machen das Kaffara- und Ersatzfasten notwendig: Nahrung zu sich zu nehmen und seine Geschlechtstriebe vollständig zu befriedigen.

 

Dinge, die das Fasten nicht brechen:

Wenn man vergessen hat, dass man gerade fastet und isst oder trinkt

 

  • sich schminkt
  • Augentropfen benutzt
  • Creme oder Öl auf die Haut aufträgt
  • Blut abgibt
  • über andere lästert
  • die Absicht hat, am Abend das Fasten zu brechen, es doch nicht tut
  • Ohne eigenen Willen Rauch, Mehl etc. in den Rachen gelangt
  • Wenn man den Geschmack von etwas im Mund schmeckt. Im Falle des Schluckens wird das Fasten gebrochen. Wie beim Kaugummi und seinen Farb- und Geschmacksstoffen
  • Im Zustand des Nichtvorhandenseins der rituellen Reinheit aufwacht. Danach muss man die Ganzkörperwaschung (gusl) vornehmen
  • Sich badet oder in einen Bach taucht und nur Wasser ins Ohr gelangt, jedoch darf das Wasser nicht in die Nasen- und Halswege gelangen.

 

 


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