Mittwoch 03. Oktober 2007

Deutschland, TOM, KRM
Moscheen laden heute zum „Tag der offenen Moscheen“ ein

Zum ersten Mal laden in diesem Jahr die vier größten islamischen Dachverbände gemeinsam unter dem Motto „Moscheen – Brücken für eine gemeinsame Zukunft“ zu diesem Tag ein

Zahlreiche Moscheen haben heute ihre Türen wieder geöffnet und laden zum Tag der offenen Moschee (TOM) ein. Neben Moscheeführungen und Informationsveranstaltungen, eröffnet der diesjährige Tag der offenen Moschee die Möglichkeit, auch einen Einblick in den Fastentag der Muslime zu gewinnen.

 

Der Tag der offenen Moschee findet in diesem Jahr im Ramadan, im Fastenmonat der Muslime statt. Der Ramadan wird auch das vorherrschende Thema bei den angebotenen Vorträgen und Seminaren sein. Viele Gemeinden nutzen diese Möglichkeit dazu, auch das gemeinsame Fastenbrechen in das Programm aufzunehmen.

 

Der Monat Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. Es ist der Fastenmonat des Islams. Abhängig von der Mondphase dauert der Ramadan 29 oder 30 Tage. Da die Länge des Mondkalenders zwischen 354 und 355 Tagen schwankt, wandert der Jahresanfang im Vergleich zum Sonnenkalender jährlich um 11 Tage. Es sind „abgezählte Tage“(2:184) „im Monat Ramadan“ [2:184] in denen jeder „der diesen Monat erreicht, fasten soll“.

 

Wem obliegt das Fasten?

 

Voraussetzung dafür, dass das Fasten zu einer Pflicht wird, ist das Erreichen der Pubertät. Erst mit dieser setzt die Verpflichtung zur Erfüllung der religiösen Pflichten ein. Außerdem muss der Fastende gesund und sesshaft sein.

 

Der Vers 184 der Sure Bakara enthält jedoch auch Ausnahmen für kranke und reisende Muslime: „(Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.[2:184]

 

Die Bedeutung des Fastens

 

Zu fasten bedeutet, den wichtigsten menschlichen Bedürfnisse wie dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr in der Ehe für eine bestimmte Zeit zu entsagen, um so dem Gebot Allah tealas zu folgen und sein Wohlwollen zu erlangen. Gefastet wird tagsüber vom Beginn der Morgendämmerung (Fedschr-i Sadik) bis zum Einsetzen der Abenddämmerung.

 

 

Der Prophet (Friede sei auf ihm) hat das Fasten als einen Schutz für den Muslim gewertet. Es ist nur Allah teala, der diesen Gottesdienst belohnt.

 

„Das Fasten ist für den Menschen ein Schutzschild vor dem Höllenfeuer, wie ein Schutzschild in der Schlacht, der euch vor dem Tode schützt.“ (Nesai, Savm, IV, 167)

 

 „Das Fasten ist ein Schutzschild. Der Fastende soll nichts Schlechtes von sich geben. Dem, der sich mit ihm streiten will, soll er zweimal entgegnen, „Ich faste“ und sich nicht mit ihm streiten. Ich schwöre bei Allah, in dessen Hand meine Seele liegt, der Hungergeruch des Fastenden ist bei Allah schöner als der Parfumduft. Allah teala sagt: „Der Fastende entsagt für mein Wohlwollen dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr. Das Fasten ist ein Gebet, das nur für mich verrichtet wird. Nur dafür gebe ich eine Grenzenlose Belohnung, während andere Gottesdienste nur mit dem zehnfachen belohnt werden.“ (Buchari, 897)


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