Die Vorbereitungen zur Einrichtung eines Halal-Standards sollen im September in Istanbul abgeschlossen werden. Der Entwurf enthält detaillierte Informationen zu Tieren, deren Fleisch erlaubt bzw. verboten ist, sowie zur Art und Weise des Schächtens und der Verarbeitung.
In die vom
Staatlichen Planungsamt der Türkei geleiteten Vorbereitungen sind auch zahlreiche andere staatliche Einrichtungen involviert, darunter das
Staatssekretariat für Außenhandel (DTM), das
Türkische Normeninstitut (TSE) sowie die
Türkische Akreditionseinrichtung (TÜRKAK).
Die Erarbeitung eines Halal-Standards hatte 2007 schon die
Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) beschlossen, weshalb ein Kommitee aus Fachleuten aus 52 Ländern eingerichtet wurde. Der Halal-Standard wurde zuvor im April in Ankara beraten und gemäß den Empfehlungen der Experten überarbeitet.
Obwohl in einem Bericht des Nachrichtendienstes „
Anadolu Ajansı“ von einem Standard gesprochen wird, kann erst davon gesprochen werden, wenn eine dazu berechtigte Einrichtung diesen Standard festlegt.
Die Standardisierung ist vor allem für den Handel zwischen den islamischen Staaten von Bedeutung. Der Kriterienkalatalog, der bisher zweimal beraten wurde, wurde auch diversen islamischen Einrichtungen und Organisationen weltweit, darunter auch der
Diyanet in der Türkei, vorgelegt.
Was ist zum Verzehr geeignet, was nicht?
Ein großer Teil des Entwurfes befasst sich mit der Art und Weise des
Schächtens. Demnach müsse die Schächtung aller Tiere, mit Ausnahme von Fischen, aber Geflügel miteinbegriffen, im Namen Gottes geschehen. In dem Papier werden, ausgehend vom
„Codex Alimentarius“ der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und anderen Hygieneregelungen, Regeln hinsichtlich der Produktion, der Lagerung, des Transport und dem Handel festgelegt. Dem Standard-Entwurf zufolge zählen neben zahmen Tieren wie beispielsweise Kühen, Buffalos, Schafen, Ziegen, Kamelen, Hühnern, Gänsen, Enten und Truthähnen auch solche wie Antilopen, Rehe, Gebirgsziegen, Tauben, Spatzen, Wachteln, Stare und Straußenvögel zu den zum Verzehr geeigneten Tieren.
Schweine, Hunde und ähnliche Arten, Tiere, die nicht im Namen Gottes und gemäß islamischen Regeln geschächtet werden sowie Tiere, die eines natürlichen Todes sterben oder nicht mit als erlaubt geltendem Futter gefüttert wurden, gelten als harâm. Ferner sind Raubvögel wie Falken und Adler nicht erlaubt. Genauso zählen krankheitsübertragende oder giftige Tiere wie Ratten, Skorpione, Schlangen aber auch Eidechsen, Schnecken und Insekten sowie deren Larven zu den verbotenen Tieren. Tiere, die zu töten der Islam verbietet, wie Honigbienen, Esel und Maultiere sind nicht erlaubt.
Tiere, die im Wasser leben, mit Ausnahme solcher, die giftig sind, werden als erlaubt angesehen. Wenn jedoch giftige Wassertiere entgiftet werden, können sie auch als erlaubt eingestuft werden. Gemäß dem Halal-Standard ist Kaviar aus islamischer Sicht unbedenklich. Weiter sind alle schuppentragenden Fische und deren Eier und Krabben zum Verzehr geeignet. Jedoch dürfen Tiere, die sowohl im Wasser als auch an Land leben, von Muslimen nicht gegessen werden. Alles, was in der Erde heranwächst, ist erlaubt.
In dem Entwurf wird auch detailliert darauf eingegangen, wer schächten darf und welche Eigenschaften dieser besitzen muss. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch die Materialien, die zum Verpacken eines Produktes verwendet werden, erlaubt oder verboten sein können. Demnach dürften solche Verpackungsmaterialien, die aus verbotenen und gesundheitsschädlichen Stoffen hergestellt werden, nicht benutzt werden. Halal-Produkte sowie Verpackungsmaterialien seien von solchen, die nicht erlaubt sind, getrennt zu lagern. Betriebe, in denen als halal geltende Produkte angefertigt werden, dürften nicht für die Herstellung von aus islamischer Sicht Verbotenem verwendet werden.
Halal-Produkte sollen nicht nur während der Herstellung, sondern auch während des Transports, der Lagerung und dem Handel von verbotenen Produkten getrennt werden. Auf dem Ettikett des Produkts soll ersichtlich sein, wie dieses hergestellt wurde.
Was das automatisierte Schächten angeht, so wird darauf hingewiesen, dass diese Diskussion noch nicht beendet wurde und man noch zu keinem Entschluss gekommen sei.
Wie muss geschächtet werden?
Tiere, die das zum Schächten geeignete Alter erreicht haben, gesund und noch lebendig sind sollen laut dem Standard-Entwurf erst nach einer veterinärmedizinischen Untersuchung geschächtet werden, ohne dem Tier Strapazen zu bereiten. Während dem Schächten dürften keine anderen Tiere zugegen sein; das geschächtete Tier müsse in Richtung der Kibla sehen, während die Worte „Bismillâhirrahmânirrahîm, Allâhu akbar“ gesprochen werden sollen. Ohne diese Worte zu sprechen, kann kein Tier halal geschächtet werden, wobei die Worte bei jedem Tier einzeln gesprochen werden sollen. Um das Ausbluten zu gewährleisten, sollte das Tier solange wie nötig aufgehängt werden.
Auch Tiere, die in Gehegen gehalten werden, müssen vor der Schächtung von einem Veterinärmediziner untersucht werden und es müssen entsprechende islamische Regelungen eingehalten werden. Bei der automatisierten Schlachtung muss der Maschinenführer muslimischen Glaubens sein. Bei jedem Schächtvorgang muss dieser die Worte „Allâhu akbar“ wiederholen. Der Maschinenführer soll sich während der Schächtung nicht vom Arbeitsplatz entfernen und bei Wiederaufnahme der Arbeit erneut die Worte „Bismillâhirrahmânirrahîm, Allâhu akbar“ sprechen.
Genetisch veränderte Lebensmittel gelten nicht als halal. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn die dem Lebensmittel eigene DNA benutzt wird.
Wenn der Entwurf des Fachkommitees der Islamischen Entwicklungsorganisation akzeptiert wird, soll er an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden. Da es sich hierbei nicht um nationale Standards handelt, sollen sie vor allem in international agierenden Unternehmen angewendet werden.
Das Handelsvolumen der Produkte, die dem Halal-Standard unterliegen, beträgt 600 Miliarden Dollar. Wenn insbesondere Kosmetikartikel und andere Güter hinzugezogen werden, erhöht sich das Volumen auf schätzungsweise 2 Billionen Dollar. (am)
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