Die CDU-FDP Koalition in Baden-Württemberg hat sich auf einen Kopftuchverbot für Erzieherinnen in Kindergärten geeinigt
Die baden-württembergische Landesregierung hat angekündigt, das Kopftuchverbot auch auf die Kindergärten auszuweiten. Derzeit werde an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums am Mittwoch mit. Das Kopftuchverbot soll dann bereits in dieser Legislaturperiode, vor der Landtagswahl am 26. März, verabschiedet werden, hieß es.
Das Kopftuchverbot an Kindergärten orientiere sich nach dem Gesetzestext zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen, sagte der Tübinger Rechtswissenschaftler Ferdinand Kirchhof, der auch das Land Baden-Württemberg berät. Er behauptete, das Kopftuch könne auf die Kinder „fundamentalistischen“ Einfluss haben, wovor sie geschützt werden müssten.
Das Gesetzesvorhaben wurde ausgelöst, weil die Stadt Eberbach an der Fils einer muslimischen Erzieherin wegen des Tragens eines Kopftuchs gekündigt hatte, obwohl es bisher kein Gesetz gibt, welches das Tragen eines Kopftuchs in Kindergärten verbietet.
Die Erzieherin zog vor das Gericht. Nun soll der Fall am 7. November im Göppinger Arbeitsgericht verhandelt werden. Von dem Kopftuch-Verbot sind allein in den städtischen Kindergärten in Stuttgart rund 30 Erzieherinnen betroffen. (hv)
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