Das Kopftuchverbot an Schulen in Baden-Württemberg kommt wieder in die Diskussion. Fünf Jahre nach seiner Einführung haben muslimische Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg nun eine Aufhebung des Gesetzes gefordert. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig, so die Gemeinschaften in einer gestrigen Presseerklärung.
„Dieses Gesetz diskriminiert muslimische Frauen aufgrund ihres Glaubens, da es zwar religiöse Kleidung an Schulen verbietet, jedoch für christlich-abendländische Traditionen eine Ausnahmeregelung vorsieht", kritisierte die Rechtsanwältin Ayse Akpinar. Das Kopftuchverbot sei verfassungswidrig.
Dieses Verbot zwinge die muslimischen Frauen sich entweder für den Beruf oder den Ausdruck ihres Glaubens zu entscheiden. Daher fordern die muslimischen Religionsgemeinschaften statt eines grundsätzlichen Verbots einer Einzelfallentscheidung.
Akpinar sagte "viele meiner Kollegen würden keine Frau mit Kopftuch einstellen". Das Verbot wirke sich auch auf andere Arbeitsbereiche aus. Es seien Fälle bekannt, dass junge Frauen, die ein Kopftuch tragen, keine Ausbildungsstelle erhielten, sagte auch Rechtsanwältin Akpinar.
Laut Akpinar müssen Frauen frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Sie sprach sich gegen einen "Kopftuchzwang" wie im Iran und einen "Entblößungszwang" wie in der Türkei aus. Akpinar betonte, das Kopftuchverbot im Land verstoße gegen das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Berufsausübung.
Auch der Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Riad Ghalaini sagte, dass das Verbot die muslimischen Frauen diskriminiere und sie bei der Integration behindere. Er forderte, dass die Bestimmungen im Schulgesetz aufgehoben werden müssen. Gegen das Verbot sammelt die Gemeinschaft jetzt Unterschriften. Außerdem werde man alle Landtagfraktionen zu Gesprächen einladen.
Im 2004 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte beschlossen. Damit wurde muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule verboten.
Nach fünf Jahren sei es einem traurigen Jubiläum gleich, diese politische Diskussion wieder aufleben zu lassen. Die muslimischen Gemeinschaften haben zu diesem Zweck alle Landtagsfraktionen zu einer Podiumsdiskussion am 13. Mai eingeladen. "Wir hoffen, dass die fünf Jahre die Abgeordneten zum Nachdenken ermuntert haben", sagte Ghalaini.
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Diskriminierung
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