Freitag 27. Februar 2009

Deutschland, Kopftuch, Recht, Menschenrechte, Diskriminierung
Human Rights Watch: Kopftuchverbot verstößt gegen Menschenrechte

Die Human Rights Watch veröffentlichte am Donnerstag einen 73 -seitigen Bericht zur Situation muslimischer Lehrerinnen, die von dem Kopftuchverbot betroffen sind. Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch, interviewte 34 muslimische Lehrerinnen über einen Zeitraum von acht Monaten, um die Auswirkungen des Kopftuchverbots zu untersuchen.

Auf Grundlage dieser Studie bezeichnen Menschenrechtler das Kopftuchverbot als eine Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen und Verletzung ihrer Menschenrechte. Muslimische Lehrerinnen seien „aufgrund ihrer Religion und aufgrund ihres Geschlechts“ Diskriminierungen ausgesetzt, so Chahrokh. Auswirkungen seien sozialer, wirtschaftlicher und psychischer Art. Die betroffenen Lehrerinnen seien gezwungen sich zwischen ihrem Beruf und ihrem Glauben zu entscheiden, den jahrelang ausgeübten Beruf aufzugeben oder auf alternative Kopfbedeckungen wie Perücken auszuweichen.  Einige unter ihnen sahen sich gezwungen ins Ausland oder in ein Bundesland zu ziehen, wo das Verbot nicht gilt. Jene, die sich entschlossen das Kopftuch abzunehmen, hätten einen Gewissenskonflikt. In dem Bericht wird zudem davor gewarnt, dass das Verbot das Interesse junger Muslime für ein Lehramtsstudium dämpfen könnte, das jedoch hinsichtlich der Integration junger Migranten sehr wichtig sei.

 

Menschenrechtler sprachen sich nun dafür aus, das Kopftuchverbot aufzuheben und als Übergangslösung alternative Kopfbedeckungen wie Mützen zu erlauben.

 

„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen", so Chahrokh. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren und Entscheidungen treffen."

 

Seit 2003 wurde in acht Bundesländern das Kopftuchverbot für Lehrerinnen eingeführt. Bislang waren alle Klagen gegen das Verbot erfolglos. Mit dem Kopftuchverbot wird die staatliche Neutralität angestrebt, doch die Tatsache, dass die „christlich-abendländische“ Ordenstracht der Nonnen weiterhin erlaubt ist, zeigt wie fadenscheinig dieses Argument ist. (fy)


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