Donnerstag 15. Januar 2004

Deutschland
Islamrat: „Kopftuchverbot ist Ausgrenzung“

In einer heute veröffentlichten Presseerklärung hat sich der Islamrat gegen das Kopftuchverbot in Niedersachsen gewandt.

In einer heute veröffentlichten Presseerklärung hat sich der Islamrat gegen das Kopftuchverbot in Niedersachsen gewandt. Der Islamrat kritisiert hauptsächlich das Nichterfüllen der Vorgaben des BverfG und den massiven Eingriff in die Religions- und Berufsfreiheit von muslimischen Frauen.

 

Hier die Presseerklärung des Islamrats im Volltext:

 

„Nach Bayern und Baden-Württemberg hat auch Niedersachsen im Kabinett einen Gesetzentsbeschluss zu einer „Lex Kopftuch“ verabschiedet. Trotz unterschiedlicher Formulierung ist diesen Entwürfen eines gemeinsam: sie erfüllen nicht die vom Bundesverfassungsgericht gemachten rechtlichen Vorgaben, greifen aber massiv in die Religions- und Berufsfreiheit muslimischer Frauen ein.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht das Tragen des Kopftuchs durch gläubige Muslimas als Teil ihrer verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit gewertet. Dort hat man erkannt, dass dies kein Symbol ist, sondern eine religiöse Pflicht. Die genannten Länder wollen sich jedoch nicht damit abfinden, dass auch für Lehrerinnen Religionsfreiheit gelten soll – wenn sie Muslimas sind. Dies geht aus den bisher vorliegenden Entwürfen klar hervor.

 

„Ich sehe diese Entwicklung mit großer Sorge“, sagte hierzu der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya. „Diese Gesetzesvorhaben sind dazu geeignet, ausschließlich muslimische Frauen zu diskriminieren. Sie stellen ein faktisches Berufsverbot für sie dar. Besonders fatal ist aber, dass diese Art der Nichtachtung des Selbstverständnisses der muslimischen Frauen eine Signalwirkung auch auf den gesamten Arbeitsmarkt hat, was schon bei der Tendenz in einigen anderen Bundesländern, über einen Ausschluss von Muslimas aus dem gesamten öffentlichen Dienst zu diskutieren, sichtbar wird.

 

„Diese Gesetzentwürfe sind der Meinung vieler Experten nach nicht verfassungsgemäß“, betonte Kizilkaya. „Sie stellen nicht nur eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar, sondern verletzen, da sie sich sehr deutlich nur gegen Muslime richten, auch das Gleichbehandlungsgebot.“ Besonders der Versuch, das muslimische Kopftuch als politsches Symbol darzustellen ist eine massive Missachtung des Selbstvertändnisses der Muslime. Denn das Kopftuch ist teil der Religionsausübung.

 

Der Islamrat hofft, dass in den Parlamenten der Länder auch die Religionsfreiheit der Muslime einen ebenso hohen Stellenwert bekommt wie die Rechte der Gläubigen anderer Religionen und diese Gesetze nicht verabschiedet werden. Denn eine Ungleichbehandlung von Religionen ist eine Diskriminierung und ein Vertoß gegen das Grundgesetz.“


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