Presseerklärung: Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen
Der Düsseldorfer Landtag hat mit den Stimmen von CDU und FDP entschieden, dass Muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Das Tragen der christlichen Ordenstracht und der jüdischen Kippa hingegen sei unter Berufung auf die Verankerung der christlich-abendländischen Tradition in der Landesverfassung weiterhin erlaubt.
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland bezeichnete das Gesetz als diskriminierend. „N achdem das Bundesverfassungsgericht es den Bundesländern freigestellt hat, Kopftuchverbote gesetzlich zu regeln, ist nun auch in NRW eine entsprechende Verbotsregelung geschaffen.
Dieses Verbot stellt auf der einen Seite ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Betroffenen dar; immerhin bedeutet das Verbot des Kopftuches für die Klägerin ein de facto Berufsverbot. Auf der anderen Seite ist es eine institutionelle Diskriminierung“ erklärte Ali Kizilkaya, Vorsitzender des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland. Das Verbot stelle nicht nur eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar, sondern verletzte zudem den Gleichbehandlungsgrundsatz.
„Das Kopftuchverbot schadet der Integration und steht im Widerspruch zur angekündigten „großen Integrationspolitik“ der Landesregierung. Diese Diskriminierung ist das Gegenteil von Integration“, betonte Kizilkaya.
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Diskriminierung
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