Dienstag 25. August 2009

Deutschland, Kopftuch, Diskriminierung
Justizminister fordert generelles Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat sich für ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen ausgesprochen. Der Staat müsse in Glaubensfragen generell Neutralität wahren, betonte der Minister gegenüber dem Südwestrundfunk. Dies gelte für öffentliche Schulen, für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und jede andere öffentliche Einrichtung.

Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg im April 2004 ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verabschiedet. Im Schulgesetz des Landes wurde ein sogenanntes religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert. Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin in ihrer Ordenstracht unterrichten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die „politische Unterdrückung im Islam“, begründete Kultusministerin Annette Schavan (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs die Ungleichbehandlung.

 

Goll plädierte nun für eine differenzierte Betrachtung der Motive des Tragens bestimmter Kleidung. In seiner langjährigen Tätigkeit als Integrationsbeauftragter der Landesregierung seien ihm immer wieder gebildete junge Frauen begegnet, die glaubhaft versichert hätten, freiwillig und aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch zu tragen. Er sei sich aber sicher, so Goll, dass es viele Frauen gäbe, die „unter Druck gesetzt und gezwungen werden, sich in der Öffentlichkeit in dieser Art zu kleiden.“ Man müsse deshalb in jedem Einzelfall die Motivation einer Frau kennen, um beurteilen zu können, ob sie unterdrückt wird oder lediglich ihrer religiösen Überzeugung folgt.

 

„Kopftuchverbot behindert die Integration“

 

Anfang dieses Jahres hatten muslimische Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg eine Aufhebung des Gesetzes gefordert. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig, so die Gemeinschaften. „Dieses Gesetz diskriminiert muslimische Frauen aufgrund ihres Glaubens, da es zwar religiöse Kleidung an Schulen verbietet, jedoch für christlich-abendländische Traditionen eine Ausnahmeregelung vorsieht”, kritisierte die Rechtsanwältin Ayse Akpinar. Dieses Verbot zwinge die muslimischen Frauen sich entweder für den Beruf oder den Ausdruck ihres Glaubens zu entscheiden. Laut Akpinar müssen Frauen frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Sie sprach sich gegen einen “Kopftuchzwang” wie im Iran und einen “Entblößungszwang” wie in der Türkei aus.

 

Der Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Riad Ghalaini sagte, dass das Verbot die muslimischen Frauen bei der Integration behindere. Das Verbot wirke sich auf viele Arbeitsbereiche aus. Es seien Fälle bekannt, dass junge Frauen, die ein Kopftuch tragen, keine Ausbildungsstelle erhielten. (sa)


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