Bundesverfassungsgericht: „Pauschales Kopftuchverbot in einer Gerichtsverhandlung ist nicht zulässig“
Ein pauschales Kopftuchverbot in einer Gerichtsverhandlung verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Somit gab es einer muslimischen Klägerin Recht, die als Zuhörerin im Berliner Amtsgericht Tiergarten im März 2004 von einem Jugendrichter dazu aufgefordert worden war, ihr Kopftuch abzulegen oder den Raum zu verlassen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden damit die Grundrechte der Kopftuchträgerin verletzt.
Die Anwältin der Klägerin sagte: „Es kann nicht sein, dass ein Richter ohne sachlichen Grund eine offensichtlich muslimische Frau aus dem Saal drängt.“
In der Urteilsbegründung hieß es, dass zwar die Frau nicht darauf hingewiesen habe, dass sie ihr Kopftuch nicht aus politischen, sondern aus religiösen Gründen trägt, sie jedoch „auf Grund ihres äußeren Erscheinungsbildes als Muslima erkennbar gewesen“ sei. Der Amtsrichter hätte wissen müssen, dass die Frau ihr Kopftuch nicht getragen habe, „um gegenüber dem Gericht Missachtung auszudrücken“. (hv)
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