Samstag 13. März 2004

Deutschland
Kopftuchverbot fördert Ausgrenzung

Nicht jeder in der evangelischen Kirche vertritt die Auffassung des Kirchenratspräsidenten Huber. Dr. Johannes Triebel, Islambeauftragter der evangelisch-lutherischen Kirche Bayern äußerte sich kritisch zu einem Kopftuchverbot: „Ein Kopftuch-Verbot würde unserer deutschen Rechtstradition widersprechen“ .

Nicht jeder in der evangelischen Kirche vertritt die Auffassung des Kirchenratspräsidenten Huber. Dr. Johannes Triebel, Islambeauftragter der evangelisch-lutherischen Kirche Bayern äußerte sich kritisch zu einem Kopftuchverbot: „Ein Kopftuch-Verbot würde unserer deutschen Rechtstradition widersprechen“ . Laut Triebel sei allein schon wegen dem Zuwanderungsgesetz, der Leitkultur und der Ausländerfeindlichkeit eine konkrete Diskussion zum Kopftuchstreit nicht möglich.

 

Darüber hinaus erschwere das Kopftuch-Verbot die interreligiöse und –kulturelle Annäherung und fördere die Ausgrenzung und Fundamentalismus. Die im Islam als erotisch geltenden Haare seien zu bedecken, „da bewusstes Aussenden sexueller Reize im Islam untersagt ist“, erläutert der Experte. Es gilt als göttlich verordnete Kleidungsverordnung, zu der niemand gezwungen wird', so Triebel. Demnach könne man das Kopftuch nicht als religiöses Symbol betrachten.

 

Das Kopftuch vermittle kein bestimmtes Frauenbild und von einer Unterordnung der Frau könne erst gar nicht die Rede sein. Im Gegenteil: „Kopftuch tragende Muslimas, die in Deutschland Lehramt studieren, sind äußerst selbstbewusste Frauen', berichtet Triebel. Die Gründe für das Kopftuchtragen seien vielfältig: Tradition, Gewohnheit, religiöse Überzeugung oder Protest gegen die sexistische Darstellung der Frau in den Medien. Das Kopftuch habe keine einheitliche Botschaft und bedürfe somit keiner neuen Gesetze. Ein Kopftuch-Verbot wäre in Triebels Augen ein Eingriff in die persönliche Religionsfreiheit.


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