Sonntag 31. Mai 2009

Deutschland
Muslimischen Lehrerinnen wird Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen

Im Landtag Rheinland-Pfalz fordern CDU und FDP ein gesetzliches Kopftuchverbot nach dem Vorbild acht weiterer Bundesländer. Vor diesem Hintergrund verteidigten Staatsrechtler und Vertreter von Frauenrechtsorganisationen bei einer parlamentarischen Anhörung im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz das Kopftuchverbot für Lehrerinnen mit der Begründung, dass das Kopftuch für ein überholtes Rollenverständnis stehe. Religionsfreiheit müsse gegen andere Interessen abgewogen werden. Menschenrechtsorganisationen fordern hingegen die Abschaffung des Verbots.

Das Tragen eines Kopftuchs im Lehrberuf könne als eine Bestärkung für ein überkommenes Rollenverständnis aufgefasst werden und dazu führen, dass der Druck auf muslimischen Schülerinnen, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen, zunimmt. Daher sei das Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Interesse der muslimischen Mädchen, sagte der Mainzer Staatsrechtler Dieter Dörr bei einer parlamentarischen Anhörung der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz.

 

Collin Schubert von der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" bewertete indessen die Klagen kopftuchtragender Lehrerinnen vor deutschen Gerichten als Versuch des politischen Islams, die Grenzen staatlicher Toleranz auszutesten. Es sei für eine Lehrerin mit Kopftuch nicht möglich ihre Vorbildfunktion zu erfüllen und müsse aufgrund dessen von ihrem Recht auf Religionsfreiheit abtreten.

 

Ähnlich argumentierte Ezhar Cezairli, Vertreterin säkularer Muslime bei der Deutschen Islamkonferenz, und forderte, „islamistischen Kräften in der Bundesrepublik entschiedener als bislang Grenzen zu setzen“. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Kopftuchdebatte wichtigere Probleme der Migranten verdränge.

 

Die Human Rights Watch bezeichnete in seinem Bericht zur Situation muslimischer Lehrerinnen das Kopftuchverbot hingegen als eine Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen und als Verletzung ihrer Menschenrechte. Muslimische Lehrerinnen seien „aufgrund ihrer Religion und aufgrund ihres Geschlechts“ Diskriminierungen ausgesetzt, so Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. “Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen”, so Chahrokh. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren und Entscheidungen treffen.”

 

Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz" des Euroarats (ECRI) hat in seinem jüngsten Deutschlandbericht das Kopftuchverbot für Lehrerinnen scharf kritisiert. Der Europarat gibt zu bedenken, dass seit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen in mehreren Bundesländern es für Kopftuchträgerinnen auch im Privatsektor schwieriger geworden sei, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Verbote hätten eine Signalwirkung.

 

In acht Bundesländern ist das Tragen eines Kopftuchs für Lehrerinnen verboten. Das gerichtliche Urteil, ob die Bevorzugung christlicher Symbole gegenüber muslimischen rechtsmäßig ist, steht noch aus. (fy)


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Diskriminierung

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