Die Spandauer Bezirksversammlung beschloss am Mittwoch ein Kopftuchverbot für Schülerinnen an Spandauer Schulen.
Die Spandauer Bezirksversammlung beschloss am Mittwoch ein Kopftuchverbot für Schülerinnen an Spandauer Schulen. Die Mehrheit aus CDU und FDP setzte die Entscheidung trotz heftiger Kritik von der Opposition in der Versammlung durch. Für andere religiöse Symbole solle das Verbot nicht gelten, so der Antrag der Spandauer CDU. „Während das christliche Abendland für Toleranz und Gleichheit steht, ist das Kopftuch häufig ein politisches Zeichen“, war die Meinung der Christdemokraten. Es werde benutzt, um den fundamentalistischen Islam ins öffentliche Leben zu tragen und symbolisiere die Ungleichbehandlung der Frau sowie die Ablehnung der freiheitlichen Gesellschaft.
Der Beschluss erntete heftige Kritik. Innensenator Erhart Körting (SPD) bezeichnete ihn als verfassungswidrig. „Bildungssenator Klaus Böger (SPD) lehnt ein Kopftuchverbot für
Schülerinnen ab“, war dazu der Kommentar seiner Sprecherin Rita Hermanns. „Im Gegensatz zu erwachsenen Frauen, die sich frei entscheiden können, ob sie in den öffentlichen Dienst gehen oder aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, haben Schülerinnen diese Wahl nicht“, sagte sie.
Aus auch den Reihen der CDU kam Kritik. „Der Bezirk kann das Kopftuchverbot ohnehin nicht umsetzen“, sagte Spandaus Bildungsstadtrat Gerhard Hanke, der auch CDU-Kreisvorsitzender ist. Eine Entscheidung könne nur auf Senatsebene fallen.
Auch wenn der Beschluss der Spandauer Bezirksverwaltung ohne Zweifel verfassungswidrig, und damit nicht umsetzbar ist, so zeigt er doch, dass die Diskussion sich wohl doch nicht nur auf Lehrerinnen im Lehramt beschränken wird. Schon jetzt wird versucht, wenn auch vergeblich und in völliger Unkenntnis der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, das Kopftuchverbot auf weitere Bereiche auszuweiten. Wo wird das enden, würden die Muslime gerne wissen?
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