Bei einem Vortrag in Münster erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, Teile der Scharia seien nicht gesetzeskonform. Ferner äußerte er seine Zustimmung zum Kopftuchverbot.
Die Scharia sei in manchen Teilen nicht mit den Grundwerten der deutschen Verfassung vereinbar, so Bertrams. Sie weise der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann und widerspreche sowohl dem Gleichheitsgebot als auch der Menschenwürde, dem höchsten Wert des Grundgesetzes. Einer Mitteilung der Evangelischen Kirche Westfalen zufolge sagte Bertrams ferner "Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten". Wenn eine muslimische Frau darauf beharre, ein Kopftuch zu tragen, schließe dies ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin an einer staatlichen Schule aus.
Bertrams Ansicht nach dürfe der Staat "nur mit solchen Religionsgemeinschaften kooperieren und nur diejenigen fördern, welche die Grundlagen dieser Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken".
Gleichzeitig erklärte Bertrams, dass Staat und Kirche im Bereich Schulbildung zusammenarbeiten müssten. So müsse der Staat christliche Wertvorstellung in der schulischen Erziehung nicht nur tolerieren sondern auch unterstützen. (fy)
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