Donnerstag 27. August 2009

Deutschland
Mildernde Umstände für den Mörder von Marva?

Ismail Kul, Kolumnist bei der türkischen Tageszeitung ZAMAN, geht der Frage nach, ob sich der Mörder von Marva, die im Dresdener Gerichtssaal mit Messerstichen umgebracht wurde, möglicherweise auf mildernde Umstände berufen kann.

Zunächst aber stellt Kul die Frage, ob dem Mörder irgendwelche Erkenntnisse über Marva vorlagen, als er sie als „Terroristin“ und „Islamistin“ bezeichnete. Natürlich nicht. Er kannte die Apothekerin nicht. Auf der anderen Seite, so Kul, hatte der Mörder aber auch keine Erkenntnisse darüber, dass sein Opfer eben keine „Terroristin“ oder „Islamistin“ war. Marva hatte einen dunklen Teint und trug ein Kopftuch. Insofern könnte sie tatsächlich „Islamistin“ und „Terroristin“ gewesen sein. Wie hätte sich der Täter sicher sein können, dass Marva wirklich unbescholten war?

 

Schließlich werden von Uwe Schünemann in Niedersachsen, so Kul weiter, von Zeit zu Zeit nach dem Freitagsgebeten Muslime von der Polizei kontrolliert. Werden diese Moscheekontrollen nicht durchgeführt, weil unter den Muslimen Terroristen sein könnten, obwohl keinerlei Erkenntnisse in diese Richtung vorliegen – sog. verdachtsunabhängige Kontrollen? Nur um das Gefühl zu vermitteln, dass die Polizei wachsam ist – wir beobachten euch?

 

Wenn selbst gebildete Menschen und sogar Ministerpräsidenten so handeln, wie solle sich dann ein Einzelner wie Alex W. verhalten, wenn der Frieden und die innere Sicherheit gefährdet ist? Ist es sehr abwegig, so Kul weiter, wenn er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, selbst tätig zu werden? Nein, sagt Kul.

 

Mit diesen Ausführungen wolle Kul den Anwälten vom Mörder keine Tipps in die Hand geben. Wenn sie aber die Moscheekontrollen aus Niedersachsen als Beispiel aufführen, könnten das mildernde Umstände sein.


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