Samstag 05. Dezember 2009

Deutschland
Verdachtsunabhängige Kontrolle vor Moscheen verfassungsrechtlich bedenklich

Verdachtsunabhängige Moscheekontrollen sind verfassungsrechtlich bedenklich und stellen eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit dar. So die Meinung von fünf juristischen Experten zu verdachtsunabhängigen Kontrollen, die bei einer öffentlichen Anhörung im niedersächsischen Landtag zu diesem Thema befragt wurden. Der Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Klaus-Peter Bachmann warf der CDU und FDP die zweckentfremdete Anwendung des Gesetzes vor, das verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt, und forderte die Einstellung derartiger Moscheekontrollen.

Nach der Forderung der Grünen das Gesetz, das der Polizei unabhängige Kontrollen erlaubt, abzuschaffen, kam es zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration am 2. Dezember. Während der Anhörung sagte SPD-Landtagsabgeordnete Klaus-Peter Bachmann, dass die SPD diese Kontrollen nicht grundsätzlich ablehne, weil sie sich etwa bei der Überprüfung von Fahrzeugen auf Autobahnen bewährt hätten. Doch das Gesetz, das  von der damaligen SPD-Landesregierung 1997/98 verabschiedet wurde, werde zunehmend dafür verwendet Moscheekontrollen durchzuführen.

 

Doch diese Art der Moscheekontrollen seien verfassungsrechtlich bedenklich, urteilten die fünf juristischen Experten- darunter der ehemalige Verfassungsrichter Gottfried Mahrenholz. Sie bezeichneten die verdachtsunabhängige Überprüfung der Moscheen und Moscheebesucher als eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit und sprachen sich für eine Konkretisierung des Gesetzes aus.

 

Desweiteren stellten Dr. med. Ehab Abu-El-Auf und Adel El Domiaty vom Deutschsprachigen Muslimkreis Braunschweig die Sicht der Betroffenen dar. Sie fühlten sich durch die „Pauschalkontrollen“ diskriminiert. Die Vertreter der sieben muslimischen Gemeinschaften, die bei der Anhörung anwesend waren, verkündeten, dass sie selbstverständlich jede Form von Radikalismus und Gewalt verurteilten und zur deutschen Verfassung stünden. Doch durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei fühlten sie sich unter Generalverdacht gestellt, diskriminiert und ungleich behandelt. Sie brachten zudem ihre Sorge zum Ausdruck, dass durch die Kontrollen Vorurteile und Misstrauen gegen sie bestärkt werden.

 

Bachmann könne dies nur bestätigen. So hätten ihn zahlreiche Bürger auf die Kontrollen vor Moscheen angesprochen und gefragt, welche Straftaten in den Moscheen begangen wurden. Diese Situation erschwere die Integration. „Die Integrationsleistung aller gesellschaftlichen Kräfte im Lande wird durch die Kontrollen rigoros zerstört. Bei Zuwanderern und der Mehrheitsgesellschaft wird gewachsenes Vertrauen nachhaltig beschädigt“, so Bachmann.

 

Bei der Anhörung stellte sich ferner fest, dass Minister Schünemanns Behauptung, die DITIB sei einverstanden mit den Kontrollen vor Moscheen, nicht der Wahrheit entspricht. Dies machte die Aussage des Vertreters der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), dass der Verband keineswegs mit den Kontrollen einverstanden sei, deutlich.

 

Während vier Vertreter der Polizei sich dafür aussprachen die verdachtsunabhängigen Kontrollen weiterhin zuzulassen, weil sie bei Ermittlungen zu Einbrüchen und Autodiebstählen nützlich seien, verlangte Bachmann die Einstellung von verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen. Sie seien nicht im Sinne des Gesetzgebers und es würden keine Gründe vorliegen, die derartige Kontrollen rechtfertigten. (fy)


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