Ausländische Familienmitglieder, die nach Frankreich einwandern wollen, sind auch künftig nicht verpflichtet durch einen DNA-Test ihre Familienzugehörigkeit nachzuweisen. Dies teilte der Minister für Einwanderung und Integration, Eric Besson, mit.
Technisch seien die französischen Konsulate nicht in der Lage, die für den Test erforderliche Basis zu schaffen, teilte der Minister für Integration und Einwanderung in einem Radiosender mit. „Ich kann im vorgegebenen Zeitraum die Vorgaben des Gesetzes nicht einhalten", sagte der Minister. Zudem gestand Eric Besson ein, die Einführung der Gentests zur Familienzusammenführung habe dem Ansehen Frankreichs im Ausland geschadet. Laut Gesetz muss ein Arzt die Proben entnehmen und die Vertraulichkeit strikt gewahrt werden.
Unterdessen kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Präsidentenpartei UMP, Jean-François Copé, die Ankündigung des Einwanderungsministers. Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz könne nicht von einem Minister ohne weitere Konsultation außer Kraft gesetzt werden, sagte Copé weiter und verlangte eine Klarstellung.
Menschenrechtsorganisationen begrüßten indes am Montag den Verzicht. Bessons Amtsvorgänger Brice Hortefeux hatte sich dafür eingesetzt, dass nachziehende Familienangehörige ihre Verwandtschaft durch Gentests belegen sollten. Nach langen Debatten hatte das französische Parlament 2007 das Gesetz über die Gentests verabschiedet. Damit soll möglicher Betrug im Rahmen der Familienzusammenführung ausgeschlossen werden, wurde damals das Vorhaben begründet. Kritiker hatten darauf verwiesen, dass das Gesetz eine weitere Hürden für nachziehende Verwandte bedeute. (ab)
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