Wegen des Tragens eines Kopftuches ist eine spanische Rechtsanwältin marokkanischer Herkunft vom Richter Javier Gómez Bermúdez von einem Prozess ausgeschlossen worden. Die Anwältin erstattete daraufhin gegen den Richter des Nationalen Gerichtshofs Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.
Der Richter Javier Gómez Bermúdez, auch bekannt als Richter beim Prozess gegen die Madrid-Attentäter vom März 2004, warf der muslimisch-spanischen Rechtsanwältin vor, nicht ordnungsgemäß gekleidet zu sein. Die Rechtsanwältin wies ihn jedoch darauf hin, dass die Statuten kein Verbot von Kopftüchern beinhalteten. „In diesem Saal entscheide ich“, habe der Richter lediglich entgegnet und keine weiteren Erklärungen gemacht. (ab)
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Diskriminierung
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