Dienstag 02. Juni 2009

International
Einbürgerung in der Schweiz nur noch mit guten Sprachkenntnissen möglich

Künftig werden in der Schweiz für die Einbürgerung gute Kenntnisse der Landessprache und eine erfolgreiche Integration verlangt. Der schweizerische Bundesrat hat eine entsprechende Motion angenommen, mit dem die Regierung beauftragt wird, das Gesetz in diesem Sinne zu ändern.

Der Nationalrat in Bern hat einen Gesetzesvorschlag zu einer strengeren Auslegung des schweizerischen Bürgerrechtsgesetzes angenommen. In der Motion der Staatspolitischen Kommission heißt es, dass gute Sprachkenntnisse für die Integration wichtig und erforderlich seien.

 

Der Bundesrat habe bereits eine Revision im nächsten Frühjahr geplant, sagte indes die Justizministerin, Eveline Widmer-Schlumpf diesen Beschluss begrüßend. Auch Roberto Schmidt von der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP), auf deren Initiative die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zurückgeht, begrüßte dies. Dabei dürfe man jedoch nicht zu weit gehen, sagte er mit Blick auf eine parlamentarische Initiative der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP).

 

Die SVP-Fraktion hatte zunächst verlangt, Zuwanderern das Schweizer Bürgerrecht nur dann zu erteilen, wenn sie gute mündliche sowie schriftliche Kenntnisse in der Amtssprache der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde vorweisen können. Der Vorstoß der SVP wurde jedoch mit 107 zu 53 Stimmen abgelehnt.

 

Wäre die Forderung der SVP akzeptiert, müssten folglich auch Tausende gebürtige Schweizer ausgebürgert werden, heißt es in den Fachkreisen. Die Forderung nach einem strengeren Bürgerrechtsgesetz entstand aus einer parlamentarischen Initiative der Christlich-Demokratischen Volkspartei um Scheinehen zu bekämpfen.(ab)

 


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