Im Ergebnis ist es belanglos, ob die CDU mit ihrem neuerlichen Versuch, ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Rheinland-Pfalz durchzusetzen, formalen Erfolg hatte oder nicht. Denn längst hat es die CDU in einer seltsamen Koalition über alle politischen Schattierungen hinweg geschafft, dass das „muslimische“ Kopftuch in der Mehrheitsgesellschaft als verfassungsfeindliches Symbol qualifiziert wird.
Überwunden geglaubte historische Ängste und Stereotype, die Identitätssuche in Abgrenzung zum vermeintlich „Anderen“, das „heimische“ Auftreten der Muslime, die sicherheitspolitischen Diskussionen und Präventivmaßnahmen in der stürmischen Zeit nach dem 11. September haben für eine allgemeine Gefühlslage gesorgt, die durch die Medien noch zusätzlich politisch angeheizt und ausgebeutet wurde.
Das Ergebnis ist eine immer weiter um sich greifende Islamfeindlichkeit bei der Mehrheitsgesellschaft. Sie dreht ihre Kreise und schürt weiter Ängste und Hass. Dabei sollte diese Entwicklung niemanden verwundern. Kopftuchverbote, Kontrollen vor den Moscheen, öffentliche Sicherheitsdialoge mit Muslimen, ein kulturalistischer Gestus unter dem Vorwand des Verfassungsschutzes sowie entsprechende Berichte im Sinne des politischen Mainstreams sind alles Maßnahmen, die durch die Politik gefördert wurden.
Dass nun manche Menschen, die eben nicht mehr nur „tatenlos“ zuschauen wollen, sondern dieses Meinungsklima aufgreifend selber tätig werden, ist - so bestürzend auch immer - absehbar gewesen.
Insoweit sollten sich die politisch Verantwortlichen, abgesehen davon, dass es bemerkenswert wenige und vor allem zögerliche waren, die sich über die Gewalt gegen muslimische Frauen bestürzt zeigten, vor allem fragen, welche Umstände den Hass auf die Muslime begünstigt haben.
Welche Taten haben der Kriminalisierung des Kopftuchs Vorschub geleistet?
Wer hat denn den islamfeindlichen Stereotypen Gesetzesrang verschafft?
Natürlich muss kein Kopftuchverbot zu einem Kopftuchmord führen, aber sind sich die Motive für beides nicht erschreckend ähnlich?
Um es konkret zu machen: Ist in den Kopftuchgesetzen das Denken von Menschen wie Alex W. oder den Kopftuchschlägern von Göttingen nicht verankert?
„Das Tragen eines Kopftuchs im Speziellen ist unzulässig, da aus der Perspektive der Betrachter damit eine Haltung verbunden werden kann, die eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat oder Familie oder eine fundamentalistische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen im Widerspruch zu den Verfassungswerten des Grundgesetzes und der Verfassung von Rheinland-Pfalz ausdrückt,“ heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz. Wenn man diese Ausführung nun auf das intellektuelle Niveau von Alex W. runterbricht, wird man erkennen, dass dieser im Grunde ähnlich gedacht hat.
Mit solchen Begründungen sind inzwischen in acht der insgesamt 16 Bundesländer Kopftuchgesetze verabschiedet worden. Sechs davon entstanden unter Führung einer CDU oder CSU-geführten Landesregierung, in einem Bundesland war die CDU an der Regierung beteiligt. Lediglich in Berlin wurde das Gesetz mit einer rot-roten Mehrheit verabschiedet. In allen sechs CDU/CSU-geführten Regierungen wurde eine Ungleichbehandlung von Christentum, Judentum und Islam im Gesetzestext verankert und das Kopftuch als verfassungswidriges Symbol suggeriert. So heißt es auch in der CDU-Begründung in Rheinland-Pfalz, dass eine Lehrkraft bei einem solchen nach außen getragenen Symbol diese Verfassungswerte nicht vermitteln könne. Spezifisch dem Kopftuch würde eine abstrakte Gefahr für die zu schützenden Verfassungsgüter eigen sein.
Dabei soll es auf die Perspektive des Betrachters ankommen. Über diese kann man sich inzwischen aus Sicht der Union wohl verlassen. Man braucht nur einen Blick auf die zahlreichen Studien und Umfragen zu werfen.
Gerade der sog. „objektive Betrachter“ nötigt in diesem Zusammenhang zu einer weiteren Frage: Wenn das Kopftuch den Schulfrieden massiv stört, so die bekannte Argumentation für die Kopftuchverbote, dann stellt sich doch zwingend die Frage, was tun, wenn empirisch nachweisbar, eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung inzwischen auch allgemein den gesellschaftlichen Frieden durch das Kopftuch gestört sieht, und zwar ebenso massiv wie in der Schule. Kann jemand das Gegenteil behaupten?
Jeder ernstzunehmende Jurist wird bestätigen, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat ideologisch bestimmte Kleiderordnungen nicht vorschreiben kann. Insoweit sind Kopftuchverbote wahrlich Armutszeugnisse für eine Rechtsordnung, die sich freiheitlich und liberal nennt, aber im Umgang mit „Fremden“ Schwächen zeigt, seiner Linie treu zu bleiben.
Diskriminierung
Keine Nachrichten in dieser Ansicht.
- Monotheistische Religionen und die Hauptthemen des Korans
- „Ein Drittel des Korans“
- Was für einen Bundespräsidenten?
Publikationen
Hier können Sie auszugsweise einen Blick in "Die Lehre des Islam" von Prof. Dr. Muhammed Hamidullah werfen. Das vorliegende Buch beinhaltet zwei Abschnitte von Prof. Hamidullahs Werk „Der Islam – Geschichte,Religion, Kultur".


































