Von: Mustafa Yeneroğlu

Dienstag 16. Februar 2010

Kommentar, Mustafa Yeneroğlu
Mit Intoleranz „Toleranz stiften“? - Zum Beitrag von Prof. Dr. Josef Isensee in der FAZ

Josef Isensee zählt zu den profiliertesten Staatsrechtlern in Deutschland. Sein Name ist mit dem von ihm seit 1987 gemeinsam mit seinem Heidelberger Kollegen Paul Kirchhof herausgegebenen zehnbändigen „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ sowohl der juristischen als auch der politischen Fachwelt verbunden. Viele weitere juristische, politische und philosophische Schriften zählen zu seinem Lebenswerk. Immer wieder hat er mit seinen Positionen wesentlichen Einfluss auf gesellschaftspolitische Diskussionen aber auch auf die Rechtsprechung ausgeübt.

 

Darüber hinaus hat er vor allem in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion um die Integration der Muslime wesentlich und dabei insbesondere Positionen rechtskonservativer Politiker zu diesem Thema mitgeprägt. Während Isensee in früherer Zeit zur Betonung seiner Positionen immer wieder auf prägnante Zuspitzungen zurückgegriffen hat, fällt er in seinen Diskussionsbeiträgen im Zusammenhang mit Muslimen mit äußerst brisanten Formulierungen auf.

 

Oft lassen sich die Positionen von Prof. Isensee in der Parteipolitik der CDU nachzeichnen. So auch bei der Begründung und Formulierung der von der CDU verantworteten antimuslimischen Kopftuchgesetze. Sei es die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft, die Leitkulturdebatte, und nicht zuletzt die Integration der islamischen Religionsgemeinschaften in das deutsche Religionsverfassungsrecht, all diese Debatten hat Isensee beeinflusst. Gleichwohl dürften einige Positionen des dezidiert katholischen Rechtswissenschaftlers auch bei manch liberalem Zeitgeist in der CDU zu Stirnrunzeln führen. Wie z.B. die Rede vom „Negativpatriotismus“, dass sich die Deutschen als „abstoßend“ empfänden und ihrer „Herkunftsidentität“ zu entkommen versuchten, sich als Europäer oder Kosmopoliten sehen wollten[1], im sich vereinigenden Europa Asyl suchten[2] usw..

 

Gerade bei diesem Punkt könnte man sich fragen, was Prof. Isensee wohl darüber denken wird, wenn er in der aktuellen Regierungserklärung von NRW-Ministerpräsident Rüttgers nachliest, dass die Grundlage „unseres Zusammenlebens“ nicht die deutsche Leitkultur, sondern die „europäische Leitkultur“ sei.[3]

 

Prof. Isensee hat die leidige Leitkulturdebatte entscheidend mit angestoßen, die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft durch die rot-grüne Regierung im Jahre 1999 bewertete er als „Staatsstreich des Parlaments“[4], „das islamische Symbol des Kopftuchs für den Import einer Kultur, die ihren Frieden mit dem Verfassungsstaat nicht geschlossen und einer Religion, die mit ihm nicht zum Ausgleich gefunden hat“[5].

 

Gerade am Beispiel des Kopftuchs zeigte Prof. Isensee auf, dass ausgezeichnete intellektuelle Fähigkeiten vor ideologischer Blindheit und Unaufrichtigkeit nicht schützen, ja sogar zu einem äußerst wirkmächtigen Instrument einer Doppelmoral werden können:

 

So wetterte er gegen das Kruzifixurteil des BVerfG von 1995[6] und meinte, das Gericht kreiere „ein völlig neuartiges Grundrecht: die Freiheit von einem missliebigen Anblick verschont zu werden“. Das Verfassungsgebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität sei kein zulässiger Prüfungsmaßstab. Das Kreuzsymbol vermöge eine unerschöpfliche Fülle an Sinnbezügen zu repräsentieren, und dennoch wähle das BVerfG im Gegensatz zu den Grundsätzen der verfassungskonformen Auslegung „just jene aus, die mit der Verfassung nicht vereinbar“ sei. Dabei ist der Schüler nach Isensee „dem Wandkreuz gegenüber frei, ob er es wahrnimmt oder ignoriert“. Aufdringlich werde das Symbol erst durch „verbale Vermittlung“ mit Vorgabe einer bestimmten Bedeutung. Insoweit entspreche die Entscheidung nicht „den richterlichen Standards“,[7so Isensee.

 

Nur wenige Jahre später hat Isensee kein Problem damit, seine Argumentation genau an diesen Beurteilungskriterien (religiös-weltanschauliche Neutralität – Wirkung auf Dritte – verfassungskonforme Auslegung) in seinem Kampf gegen das Tragen des Kopftuchs ins Gegenteil zu verkehren. Dabei handelt er in seiner Leidenschaft so entlarvend, dass er wesentliche Beurteilungskriterien, die er im Schlaf aufzählen könnte, im wachen Zustand einfach unterschlägt.

 

Die religiös-weltanschauliche Neutralität werde fernab der Lehrerin verortet und damit verkannt, dass die zur Neutralität verpflichtete Staatsgewalt sich gerade in der Lehrperson verkörpert. In ihr trete der Staat unmittelbar den Schülern gegenüber. Daher käme es darauf an, wie das Kopftuch auf Schüler und Eltern wirke und ob die Lehrerin mit ihrem Kopftuch  glaubwürdig den weltanschaulich neutralen Staat repräsentieren könne oder das Vertrauen in die Integrität der Amtsführung beeinträchtige.[8]

 

Während also beim staatlich angebrachten ziemlich eindeutig religiösen Kreuzsymbol die Neutralität nicht einmal Prüfungsmaßstab sein soll, erklärt Isensee beim Kopftuch, schon der bloße Zweifel daran, dass dieses im Hinblick auf die rechtlich legitimen Erziehungsziele von Schülern und Eltern richtig verstanden werde, untergrabe das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Lehrerin und mache diese schlechthin berufsuntauglich[9]. Wogegen der Schüler nach Isensee das Kreuz gar nicht wahrnehmen muss, wenn er nicht will, ist das Kopftuch für ihn hingegen stets eine „virtuelle Provokation“[10], der er sich nicht entziehen kann. Während er beim Kopftuch der Lehrerin nur seine eigene diskriminierende Darstellung gelten lässt, ja sogar inzwischen davon spricht, die Lehrerin habe schon diesen „bösen Schein“[11] zu vermeiden, kritisiert er auf der anderen Seite das BVerfG, dass dieses das Kreuzsymbol auf einen „problematischen“ Bezug verkürze.

 

Ähnlich der Vergleich mit der Ordenskutte: Der Lehrer, der in einer Ordenskutte das Gebäude einer staatlichen Schule betrete, wecke nicht den Argwohn, dass sein Unterricht den Toleranz- und Neutralitätsvorgaben widerspräche. Das gelte aber nicht für das Kopftuch[12]. Es sei sogar „eine grobe Beleidigung des Christentums, Mönchskutte und Kopftuch in eins zu setzen“.[13]

 

Man könnte argumentieren, dass die Diskussionskultur von Isensee zwar für jemanden mit seiner wissenschaftlichen Reputation peinlich und vor allem auch erstaunlich ist, jedoch noch eine legitime Form einer Gemüter erhitzenden nötigen gesellschaftspolitischen Debatte darstellt. Dagegen wäre zunächst einmal nichts einzuwenden. Doch argumentiert Isensee inzwischen ohne jegliche Hemmung.

 

So wurde vor ein paar Tagen in der FAZ[14] ein Beitrag von ihm – eine gekürzte Wiedergabe seines Vortrags bei den Bitburger Gesprächen[15] - unter dem gemessen an seinem Inhalt sonderbaren Titel „Toleranz stiften“ veröffentlicht. Darin behauptet Isensee, die Integrationsbemühung des Staates stieße auf die Integrationsresistenz der Muslime – bei den Bitburger Gesprächen vor zwei Wochen war es sogar noch die Integrationsresistenz des Islams an sich.

 

Mit welch einer extrem irrationalen Inbrunst einer der profiliertesten Vordenker in Deutschland über die Muslime herzieht, lässt einen erschaudern. Skrupellos wird dem Leser eine aus Lügen, aufgebauschten Einzelfällen und Horrormeldungen inszenierte vermeintliche muslimische „Normalität“ in Deutschland beschrieben, die dann – zur Diskreditierung dieser - mit einigen verfassungsrechtlich geschützten Handlungen wie dem Tragen eines Kopftuchs vermengt, die Inkompatibilität des Islams mit der deutschen Verfassungsordnung darstellen soll. Diesem Horrorszenario wird teilweise explizit, teilweise implizit eine wie auch immer gemeinte „deutsche Leitkultur“ entgegensetzt, wobei die Leitkultur von Isensee bedenklich wenig mit der Leitkultur der Verfassungsordnung zu tun hat.


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