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Donnerstag 26. August 2010

International
Schweiz: Kopftuchverbot an Schulen rechtswidrig

Laut der Schweizer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) verstößt ein mögliches Kopftuchverbot in Schulen gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Das vom St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) geforderte Kopftuchverbot sei eine „primär parteipolitisch motivierte" Aktion gegen die muslimische Minderheit, so die EKR.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) spricht sich gegen das in St. Gallen empfohlene Kopftuchverbot in Schulen aus. Das Verbot richte sich einzig gegen den Islam. Laut der Kommission sei es ein Vorwand, dass sich der St. Galler Erziehungsrat in seinem Kreisschreiben an die Gemeinden auf Integrationsbemühungen berufe. Das Gegenteil sei der Fall: die angestrebte Regelung sei vielmehr integrationshemmend. Konstruktive Integration ziele nicht auf die Auflösung von Unterscheidungsmerkmalen, so die EKR in ihrer Begründung. Der Vorschlag aus St. Gallen könne eine gesamtschweizerische Signalwirkung haben. Doch gerade deswegen dürfe sich ein solches Verlangen nicht etablieren. Themen, bei denen es um Gleichbehandlung und Religionsfreiheit geht, müssten durch eine weitsichtige Politik und gesunden Menschenverstand behandelt werden, hieß es weiter.

 

Beschreibung: .

In den vergangenen Wochen hatte außerdem der Islamische Zentralrat das geplante Kopftuchverbot an Schweizer Schulen kritisiert. Ein mögliches Kopftuchverbot an schweizerischen Schulen verstoße gegen das Grundgesetz der religiösen Freiheit in der Schweiz, protestierte Nora Elli vom Islamischen Zentralrat. Die Kopfbedeckung einer muslimischen Frau sei nicht gleichzusetzen mit den anderen Kopfbedeckungen, die etwa zum Schutz vor Kälte getragen würden, sagte sie weiter. Notfalls werde man bis vor das Bundesgericht gehen und nach politischen Wegen für die Lösung dieses Problems suchen, hieß es weiter vom IRZ. (ab)


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