Donnerstag 01. Dezember 2011

Presseerklärungen, Deutschland
IGMG zum Urteil des BVerwG zum rituellen Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule: „Das Urteil stellt die Religionsfreiheit – nicht nur von Muslimen - in Frage.“

Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Oğuz Üçüncü, äußert sich kritisch zum Urteil des BVerwG um die Frage des Gebets eines Schülers in der Schule.

„Während das BVerwG in seinem Urteil zunächst einmal klar stellt, dass das Gebet in der Schule von der Religionsfreiheit gedeckt wird und von der Schule als staatliche Behörde nicht unterbunden werden kann, relativiert es im konkreten Fall diesen von der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit getragenen Grundsatz.

 

Das Gericht knüpft die Gewährung dieses Grundrechtes nämlich an die Stimmungslage in der Schule an. Im vorliegenden Fall wird, ausgehend von den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, ein vermeintlicher religiöser Konflikt zwischen am Verfahren nicht beteiligten Schülern zur Grundrechtsbeschränkung des Schülers herangezogen. Der Beitrag der Schulleitung und Schulbehörde zu den Konflikten, deren Verhalten man mindestens als ideologisch-missionarische Religionsferne bezeichnen müsste, bleibt im Urteil unberücksichtigt. Damit wird die Wahrnehmung der individuellen Religionsfreiheit an die Toleranz oder Intoleranz des Umfeldes abhängig gemacht – ein fatales Ergebnis.

 

Schon jetzt titeln Medien verkürzend mit der Schlagzeile, dass muslimische Schüler in der Schule nicht beten dürfen. Wir müssen befürchten, dass ähnlich wie nach dem Kopftuch-Urteil des BVerfG, gesamtgesellschaftlich und politisch die Ausführungen zur Religionsfreiheit im Urteil ignoriert werden. Stattdessen wird die Bedeutung von rituellen Elementen des Islams von der Wahrnehmung von Außenstehenden abhängig gemacht.

 

Islamisch-religiöse Handlungen werden somit zusehends ihrer religiösen Grundlage beraubt und dem politischen Missbrauch durch willkürliche negative Zurechnungen freigegeben und stigmatisiert. Damit wird der Islam und die muslimische Praxis immer mehr als Konfliktstoff und Gefahr angesehen  und außerhalb des Rahmens der Religionsfreiheit gestellt.

 

Das Urteil stellt am Ende jedoch nicht nur die Religionsfreiheit von Muslimen in Frage. Wird ein Grundrecht wie die Religionsfreiheit von der Duldung einer Mehrheit oder staatlicher Behörden abhängig gemacht, verliert sie ihre Bedeutung als Freiheitsrecht. Die Folgen dieses Grundrechtsabbaus werden nicht nur Muslime zu spüren bekommen.“


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