IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

 

Dienstag 28. April 2009

International, Türkei, Wissenschaft
„Der Wunsch nach Halal-Lebensmitteln ist ein Menschenrecht“

Bei der 2. Internationalen Konferenz für Halal-Lebensmittel in Istanbul wurde betont, dass der Wunsch nach Halal-Lebensmitteln ein Menschenrecht ist. Die Muslime haben das Recht zu wissen, was sich in ihren Lebensmitteln befindet.

Auf der Konferenz wurde neben technischen und islamrechtlichen Fragen vor allem darüber gesprochen, wie eine Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen aussehen könnte, die Zertifikate für Halal-Lebensmittel vergeben. Die internationale Konferenz wurde von der Öffnet externen Link in neuem FensterGİMDES, einer in der Türkei ansässigen Organisation, die sich um die Kontrolle und Zertifizierung von Lebensmitteln bemüht, durchgeführt.

 

Islamrechtliche Standards bei Halal-Lebensmitteln

 

In seiner Eröffnungsrede wies der Vorsitzende der GİMDES darauf hin, dass lediglich zehn Prozent der von nahezu zwei Millioarden Muslimen konsumierten Lebensmittel zertifiziert werden. Dass auch eine Standardisierung aus islamrechtlicher Hinsicht erforderlich ist, erläuterte der Spezialist für Islamisches Recht Prof. Dr. Hayrettin Karaman. Laut Karaman werde man aufgrund der Unterschiede zwischen den diversen Rechtsschulen wohl keine umfassenden Standards ermitteln können, jedoch sei es möglich eine Mehrheit für ein solches Vorhaben zu gewinnen.

 

Der Islam möchte den Muslimen das Leben nicht erschweren. Deshalb sollte man, wenn man ein Urteil fällt, darauf achten, eine Erleichterung herbeizuführen., so Karaman.

Aus diesem Grund müsse ein Konsens gefunden werden, mit dem sich alle Rechtsschulen generell einverstanden erklären können. Prof. Karaman bemerkte auch, dass neue technische Möglichkeiten auch andere Urteile mit sich bringen können. Es sei sogar möglich, etwas, was vorher erlaubt war, für verboten zu erklären. „Jedoch muss die Person, die ein solches Urteil fällt, ein Experte des Islamischen Rechts sein.“, fügte Karaman hinzu.

 

Der Unterschied zwischen koscher und halal

 

Ausgehend davon, dass es Muslimen erlaubt ist, koscher produzierte Lebensmittel der Schriftbesitzer (Ahl al-Kitâb), also der Juden und Christen, zu konsumieren, wies Prof. Dr. Yusuf Ziya Kavakçı, Islamtheologe und einer der Imame des Islamischen Zentrums in Dallas, darauf hin, dass beispielsweise einige jüdische und christliche Gruppen nicht zu dieses Kategorie gezählt werden könnten. Laut Kavakçı müssten religiöse Gruppen, um zu den Ahl al-Kitâb zu zählen, a) an Gott und b) an die Offenbarung Gottes glauben, c) akzeptieren, dass diese Offenbarung an einen Menschen gesandt wurde und d) an das Leben im Jenseits glauben.

 

Es wurde auch auf die Unterschiede zwischen koscher und halal hingewiesen. Unter den Lebensmitteln, die als koscher gelten, befänden sich alkoholische und alkoholhaltige Lebensmittel. Ferner würden Fleisch und Milch oder Milchprodukte nicht als koscher gelten. Deshalb, so die Dozentin an der Georgetown Universität Dr. Merve Kavakçı, wäre es nicht richtig, dass sich die Muslime in den USA koscherer Lebensmittel bedienen würden. Sie fügte auch hinzu, dass Lebensmittel, die in den USA als nicht halal gelten, in der Türkei ohne weiteres konsumiert würden.

 

Schwierigkeit bei Halal-Zertifizierung von Lebensmitteln in der Türkei

 

Auf der Konferenz wurde festgestellt, dass die Türkei zu den Ländern gehört, in denen die man bei der Forderung nach Halal-Lebensmitteln mit vielen Problemen konfrontiert werde. Eine gesetzliche Regelung vorzunehmen, stoße unter anderem auf den Widerstand verschiedener Verbraucherorganisationen und der Vereinigung der Anwaltskammern. Es würde das Bedenken geäußert, eine Verrechtlichung würde der Gesellschat einen islamischen Lebenswandel aufzwingen und somit die Menschenrechte einschränken. Auf der Konferenz wurde aber zu bedenken gegeben, dass in der Türkei viele Schweinefleischprodukte und solche mit Schweinefleischzusätzen hergestellt und ohne entsprechende Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Ähnliches gelte für Erfrischungsgetränke, welche Anteile von Alkohol enthalten, wo sich aber die Angaben der Hersteller irreführend oder widersprüchlich sind.

 

Standardisierung der Zertifikate

 

Ein anderes Problem bezüglich Halal-Lebensmitteln ist das Fehlen von Standards bei der Zertifizierung. Eine Vielzahl von Organisationen, die Zertifikate vergeben, wurden auf die Initiative einzelner Personen gegründet oder besitzen nicht die nötigen Kontrollmechanismen. Auch aus islamrechtlicher Sicht gibt es zwischen diesen Organisationen keinen Konsens. So kommt es vor, dass ein Lebensmittelprodukt von einem Unternehmen zertifiziert wird, von einem anderen aber keine Zertifierung erhält. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die Zusammenarbeit der Zertifizierungsunternehmen zu gewährleisten.

 

Recht auf Verbraucherinformationen


Auf der Konferenz wurde betont, dass aufgrund internationaler Abkommen, es zu den Menschenrechten gehört, als Verbraucher über den Inhalt der konsumierten Lebensmittel informiert zu werden. Die Lebensmittelproduzenten haben die Pflicht den Verbraucher zu informieren. Ferner müssten die Muslime, so die Konferenzteilnehmer, ihr Interesse an Halal-Lebensmitteln deutlicher zur Sprache bringen. So könne gewährleistet werden, dass die Angaben der Hersteller auch aufzeigen, welches Produkt halal ist und welches nicht. Dieses Verlangen müsse von den Produzenten respektiert werden. (am)