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Freitag 09. April 2010

Deutschland, Palästina, UNO
Ablehnung des „Goldstone-Berichts“ durch die Bundesregierung

Im Januar 2009 beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, eine Untersuchungskommission nach Israel und in die palästinensischen Gebiete zu entsenden, um die verheerenden Auswirkungen von Zerstörung und Gewalt bei der israelischen Gaza-Offensive „Gegossenes Blei“ vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 zu untersuchen. Deutschland erkennt die Ergebnisse nicht an.

Am 29.September 2009 hat der Leiter der Untersuchungskommission, Richard Goldstone, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen 575-seitigen Bericht über israelische und palästinensische Kriegsverbrechen im Kontext der Kriegshandlungen vorgelegt. In Resolution A/64/10 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 5.November 2009 wurde der „Goldstone-Bericht“ bestätigt und mit 114 gegen 18 Stimmen und 44 Enthaltungen angenommen. Die deutsche Delegation hatte allerdings gegen die Resolution gestimmt. Die Linksfraktion fragt nun nach den Gründen.

 

In einer Kleinen Anfrage (17/1253) erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie nach Auffassung der Regierung „die Vorwürfe der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die in Israel und den palästinensischen Gebieten während des Gaza-Kriegs im Dezember 2008 und Januar 2009 geschehen seien, „strafrechtlich untersucht werden“ sollen. Zudem fragen sie die Regierung danach, ob „der bisherige Bericht der israelischen Regierung über armee-interne Ermittlungen den Forderungen des „Goldstone-Berichts“ nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen“ genüge. Solche Untersuchungen hatte der Bericht gefordert. (sa)


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