Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Donnerstag (Az.: 2 AZR 499/08), dass eine muslimische Lehrerin nur ohne religiöse Kopfbedeckung in die Schule kommen darf. Die Klägerin hatte nach einer Abmahnung ihr Kopftuch gegen eine Mütze ausgetauscht, die Haare und Ohren verdeckte.
Diese Kopfbedeckung sei aber als religiöse Bekundung und nicht nur als ein modisches Accessoire aufzufassen, entschieden die Richter. Das Landesarbeitsgericht hatte zuvor erklärt, dass es in der Frage nicht darauf ankomme, ob die durchweg positiv beurteilte Pädagogin durch das Tragen des Kopftuchs den Grundsatz der Neutralität auch konkret gestört hat. Alleine die abstrakte Gefahr reiche aus, die Kündigung auszusprechen.
Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stelle eine solche religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird, so das Bundesarbeitsgericht. Seit sie einer Aufforderung des Landes Nordrhein-Westfalen nachgekommen ist, das von ihr zuvor getragene islamische Kopftuch abzulegen, trägt die Klägerin eine Mütze mit Strickbund, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verbirgt.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Kopftuchverbot
Die Human Rights Watch bezeichnete in einer im Februar veröffentlichten Studie das Kopftuchverbot als eine Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen und Verletzung ihrer Menschenrechte. Muslimische Lehrerinnen seien „aufgrund ihrer Religion und aufgrund ihres Geschlechts“ Diskriminierungen ausgesetzt. Die Auswirkungen seien sozialer, wirtschaftlicher und psychischer Art. Die Menschenrechtsorganisation sprach sich dafür aus, das Kopftuchverbot aufzuheben und als Übergangslösung alternative Kopfbedeckungen wie Mützen zu erlauben.
„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen", sagte Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren und Entscheidungen treffen.” (sa)
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Diskriminierung
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