Ausländerfeindliche Parolen erfüllen nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hob damit die Verurteilung dreier Neonazis auf. Sie hatten im Jahr 2002 Plakate für eine Aktion “Ausländer-Rückführung” geklebt und waren deshalb vom Landgericht Augsburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Augsburg hatten das Plakat als Volksverhetzung angesehen, weil Ausländer in menschenverachtender Weise als minderwertig dargestellt worden seien. Auf dem Plakat stand unter anderem „Für ein lebenswertes Augsburg!“ Nach Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts liegt darin jedoch noch keine Menschenrechtsverletzung vor. Auch die Parole „Ausländer raus“ stelle nur dann Volksverhetzung dar, wenn weitere Elemente hinzutreten.
„Das Landgericht hat der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat und der auch nicht anderweitig durch die übrigen Ausführungen des Landgerichts in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise begründet wird“, führen die Richter aus. In dem von den Beschwerdeführern entworfenen Plakat werde nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften. Eine solche Zuschreibung ergebe sich auch nicht aus der Bezeichnung „Ausländer“ in dem Wort „Ausländer Rück-Führung“, das dem Begriffspaar „deutsches Augsburg“ und „lebenswert“ gegenübergestellt wird. Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagten dies ebenfalls nicht aus. Zwar mache das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. „Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt.“
Dem Plakat sei daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden. „Um zu einer diesbezüglichen Deutung des Plakates zu gelangen, hätte das Landgericht konkrete Begleitumstände benennen müssen, die dieses als unter den Umständen einzig vernünftige Deutung hinreichend begründen. Derartige Begleitumstände sind aus den Ausführungen des Landgerichts nicht ersichtlich“, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Der Fall wurde an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen, das die Verurteilung nun erneut prüfen muss.
Grüne warnen vor Bagatellisierung von Rechtsextremismus
„Dieses Urteil macht deutlich, dass unsere Rechtsordnung vom Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes geprägt ist“, so die Grünen-Politiker Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik, zum Urteil. Gruppenbezogene Beleidigungen seien nur schwer zu verfolgen. Die Schwelle zum Straftatbestand der Volksverhetzung sei extrem hoch angesetzt. „Daher brauchen wir eine gesonderte strafrechtliche Klausel, nach der rassistische Gruppenbeleidigungen sanktioniert werden können. Die Verwendung derartiger Euphemismen nach dem Vorbild nationalsozialistischer Propaganda darf nicht widerspruchslos hingenommen werden“, fordern die beiden Grünen-Politiker.
Daneben mache das Urteil auch klar, dass man sich im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht allein auf den Staat verlassen sollte. „Stattdessen wollen wir mit grünen Konzepten ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts schaffen. Eine starke Zivilgesellschaft ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus. Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung“, so Lazar und Kilic. Eine Bagatellisierung von Rechtsextremismus, wie es Familienministerin Schröder durch die Gleichsetzung mit Linksextremismus tut, sei in dieser Auseinandersetzung kontraproduktiv. (sa)
Am 3. Oktober 2011 findet der bundesweite "Tag der offenen Moschee" statt. Unsere Sonderseiten zum...
Am 12. Juni hat die Türkei gewählt. Das Ergebnis der seit acht Jahren regierenden AKP (Partei für...
Diskriminierung
Keine Nachrichten in dieser Ansicht.
Publikationen
Hier können Sie auszugsweise einen Blick in "Die Lehre des Islam" von Prof. Dr. Muhammed Hamidullah werfen. Das vorliegende Buch beinhaltet zwei Abschnitte von Prof. Hamidullahs Werk „Der Islam – Geschichte,Religion, Kultur".
































