Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundespolizisten eingestellt, der den Ehemann der ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbini angeschossen hatte. Die Staatsanwalt stellte auch ihre Ermittlungen gegen den Präsident und ein Richter des Landgerichts Dresden am Mittwoch mangels Tatverdachts ein. Der Ehemann der ermordeten Ägypterin hatte sie angezeigt und ihnen vorgeworfen, in dem Prozess nur unzureichend für die Sicherheit seiner Frau gesorgt zu haben. Im Zusammenhang mit dem Dresdner Prozess ist dagegen der Erlanger Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer ein Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen in Höhe von 6000 Euro wegen übler Nachrede ergangen.
Dem Beamten könne weder eine vorsätzliche noch eine fahrlässige Körperverletzung angelastet werden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Dresden mit. Die Situation sei für den Polizisten „sehr schwer zu überschauen“ gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sowohl Alex W. als auch Elwy Okaz seien „stark blutverschmiert“ gewesen. Der Ägypter habe dem Mörder gerade den Messergriff aus der Hand zwingen können, „so dass er scheinbar derjenige war, der die Waffe führte“. Dem Polizisten seien nur wenige Sekunden zum Eingreifen geblieben. Er habe sich auf tragische Weise geirrt. Fahrlässigkeit oder böse Absicht könnten ihm nicht vorgeworfen werden. „Wir werden diese Entscheidung bis in die höchste Instanz anfechten“, zitiert die „Bild“ einen Anwalt der Familie. Zur Not gehe man vor den Europäischen Gerichtshof.
Strafbefehl für Medienwissenschaftlerin
Unterdessen habe das Amtsgericht Erlangen der Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer ein Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro wegen übler Nachrede ausgesprochen. Schiffer habe den Polizisten in einem Interview zu Unrecht vorgeworfen, er habe den Ehemann der Ägypterin aus rassistischen Gründen angeschossen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nach Ansicht des Gerichts gibt es dafür keinerlei Hinweise. Schiffer habe nach Angaben des Gerichts gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Der Fall werde nun öffentlich verhandelt.
In einer Presseerklärung erklärt Schiffer, das etwaige Fehlverhalten der herbeigerufenen Polizisten nicht verhandelt wurde. „Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt. Mit einer gerichtlichen Klärung des Fehlschusses ist vermutlich nicht mehr zu rechnen. Ebenfalls noch nicht geklärt wurde, ob die Dresdner Justiz selbst während des Prozesses gegen Alexander Wiens am 1. Juli mit ihren geringen Sicherheitsvorkehrungen ihrer Verantwortung in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Wie die Berichterstattung mindestens des Focus vom 13. Juli und der Süddeutschen Zeitung vom 28. Oktober über die Äußerungen des Mörders von Marwa El-Sherbini nahe legen, hat sich der Täter in einer dem Prozess vorausgehenden Vernehmung und einem Brief an den Staatsanwalt aggressiv und hasserfüllt geäußert und indirekt das Mitbringen von Waffen oder Sprengstoff angekündigt. Bis diese und ähnliche Fragen befriedigend geklärt sind, muss es im Rahmen unseres grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung einer Medienwissenschaftlerin und unabhängigen Beobachterin des Geschehens erlaubt sein, sämtliche Beobachtungen und Überlegungen öffentlich zu äußern, die ihrer Meinung nach zur Aufklärung dieser entsetzlichen Tragödie dienlich sein könnten.“ Es könne nicht angehen, dass man versucht, im Vorfeld noch ausstehender Untersuchungen die Urheber unliebsamer Äußerungen mit Beleidigungsklagen einzuschüchtern, so Schiffer. (sa)
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