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Donnerstag 12. November 2009

Deutschland
Fall Marwa: Lebenslange Haft für Alex W.

Im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini ist der Angeklagte Alex W. wegen Mordes und des versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ferner stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung von Alex W. bereits nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten Michael Sturm hatte auf Totschlag plädiert. Der Angeklagte habe "im Affekt, im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gehandelt". Er habe die Tat nicht geplant, sondern sei "im Rausch" gewesen. Es gebe eine Reihe Indizien "die auf psychiatrische Besonderheiten" seines Mandanten hinweisen. Daher käme seiner Ansicht nach eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes nicht in Betracht, hatte Sturm am Dienstag in seinem Plädoyer argumentiert.

 

Urteilsbegründung

 

Für Richterin Wiegand ist die Tat jedoch geplant gewesen. "Ihr Handeln, das Einschmuggeln des Messers in den Gerichtssaal, das Abwarten des günstigen Angriffszeitpunkts war dermaßen planvoll, dass für die Kammer auch eine Tat im Affekt nicht in Betracht kommt", sagte Wiegand in der Urteilsbegründung. Ferner führte Birgit Wiegand die ausländerfeindliche Gesinnung des Mörders an. Sein Motiv sei Fremdenhass gewesen. Außerdem habe Alex W. zu keinem Zeitpunkt Reue gezeigt. "Einen Gedanken daran, was Sie in der Familie Ihres Opfers angerichtet haben, scheint es nicht gegeben zu haben", sagte Wiegand.

 

Am Dienstagmorgen war das Gericht erneut in die Beweisaufnahme getreten, nachdem neue Dokumente aus Russland beim Gericht eingegangen waren. Dabei handelte es sich um ein Antwortschreiben auf ein Rechtshilfeersuch des Landgerichts, aus dem hervorging, dass  Alex W. von Juli 2000 an wegen der Diagnose "nicht differenzierte Schizophrenie" für die Dauer eines Jahres unter Beobachtung stand. Er sei von der Wehrdienstkommission in Russland als wehrdienstunfähig eingestuft worden.

Die Bescheinigung aus Russland änderte jedoch nichts an der Urteilsfällung. Weder die Kammer noch der psychiatrische Gutachter habe im Umgang mit W. Hinweise oder Signale einer schizophrenen Störung wahrnehmen können.

 

Revision

 

Alex W. zeigte bei der Urteilsverkündung keinerlei Gefühlsregungen. Gegen das Urteil kann er innerhalb von einer Woche Revision eingelegen. Verteidiger Sturm sagte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, dass er im Moment „stark dazu tendiere“ Revision einzulegen.  

 

Reaktionen

 

Ägyptische und deutsche Politiker sowie muslimische Gemeinden in Deutschland sind mit dem Urteil zufrieden. Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, sagte, sie hätten die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen.

 

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Axel Köhler begrüßte das Urteil. "Wir sind stolz auf unser Rechtssystem und unsere unabhängige Justiz“, sagte er in Dresden. Das Urteil sei sehr sorgfältig und abwägend gefällt worden. "Wir müssen jetzt hoffen, dass sich so etwas nicht wiederholt", fügte Köhler hinzu und forderte die Politik auf, etwas gegen die Islamfeindlichkeit in der Gesellschaft zu unternehmen. „Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit sind eine Schande für eine Kulturnation wie die Deutschen“, so Köhler.

 

Maria Böhmer erklärte indessen in Berlin „Für Islamophobie und Fremdenfeindlichkeit ist kein Platz in unserem Land“. Das Urteil belege, dass „solche Gewaltverbrechen in Deutschland mit aller Konsequenz bestraft“ werden.  (fy)


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