Der Leiterin des Instituts für Medienverantwortung, Dr. Sabine Schiffer, stellte sich gestern im Erlanger Amtsgericht dem Vorwurf, sie habe im vergangenen Jahr einen Dresdner Polizisten in einem Interview als rassistisch motiviert bezeichnet.
Der Beamte hatte am 1. Juli 2009 in Dresden dem Ehemann, der kurz zuvor im Gerichtssaal den Mord an seiner Frau, Marwa El-Sherbini, mit ansehen musste, ins Bein geschossen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 6000 Euro zur Ahndung der Straftat der üblen Nachrede gefordert.
Das Verfahren endete mit dem Freispruch der Institutsleiterin Dr.Sabine Schiffer. Zusammen mit Anwalt Markus Künzel berief sich Schiffer auf den Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit deckt. Amtsrichter Wolfgang Frank verkündete in seiner Urteilserklärung, dass das Wort "sicherlich" den Ausschlag gegeben habe, die Äußerung in dem Interview als eine Meinungsäußerung und nicht als eine Tatsachenbehauptung zu betrachten. (sa)
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