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Mittwoch 21. Oktober 2009

Deutschland
Mord an Marwa el-Sherbini: Spekulationen um mögliche Schuldunfähigkeit des Täters

Im Juli hatte der tragische Tod Marwa El-Sherbinis, die in einem Gerichtssaal von einem 28-jährigen aus islamfeindlichen Motiven erstochen wurde, ganz Deutschland erschüttert. Eine Woche vor Beginn des Strafprozesses wurde bekannt, dass der Mörder in Russland wegen einer psychischen Erkrankung vom Wehrdienst befreit wurde. Dies führte zu Spekulationen hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit.

Aus dem Wehrpass des Beschuldigten gehe hervor, dass dieser wegen „ausgeprägter, langwieriger psychotischer Zustände“ wie Schizophrenie, chronische Wahnzustände und affektive Psychosen 1999 von der Musterungskommission im russischen Perm ausgemustert wurde, berichtete der „Focus“.

 

Ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft, in dem nach den Gründen für die Ausmusterung des 28-jährigen Tatverdächtigen gefragt wurde, sei bisher unbeantwortet geblieben. „Wir haben aus Russland noch keine Antwort auf die Frage erhalten, warum seinerzeit die Ausmusterung erfolgte“, so Oberstaatsanwalt Avenarius der Nachrichtenagentur ddp gegenüber. Bisher lägen jedoch keine Anhaltspunkte für die Aufhebung der Schuldfähigkeit vor. Ferner sei der Zustand des Beschuldigten während der Tat entscheidend. Und dies festzustellen sei die Aufgabe des Schwurgerichts.

 

Der 28-jährige Tatverdächtige hatte die Ägypterin Marwa el-Sherbini während einer Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat hatte er ausgesagt aus "Hass auf Nichteuropäer und Moslems" gehandelt zu haben. Zuvor hatte er Marwa el-Sherbini als "Islamistin" und "Terroristin beschimpft. Der Prozess wird am 26. Oktober unter hohen Sicherheitsvorkehrungen beginnen. (fy)


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