Einem Bericht der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ zufolge hat sich die Zahl der Musliminnen in Österreich, die sich darüber beschweren, wegen ihres Kopftuches im Berufsleben diskriminiert zu werden, enorm gesteigert. Grund dafür sei, dass Musliminnen der zweiten und dritten Generation langsam in „sichtbarere“ Berufe vordringen. Dort entstünden dann eher Diskriminierungen, als es beispielsweise bei geringfügigen Tätigkeiten im Haushalt der Fall ist.
Der österreichische Gesetzgeber hatte sich 2004 dazu entschlossen, die Antirassismus- und Gleichbehandlungsrahmenrichtlinien der EU in die bereits geltenden Gleichbehandlungsgesetze zu integrieren. Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung enthält in Teil II die Antidiskriminierungsbestimmungen über die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Grundsätzlich darf in Österreich deshalb niemand wegen seiner Religion oder Weltanschauung im Berufsleben benachteiligt werden. Wenn ein Arbeitgeber eine Bewerberin nicht aufnimmt, weil sie ein Kopftuch trägt, handelt er rechtswidrig und kann auf Schadenersatz geklagt werden.
Den Anstieg der Beschwerden erklärt Barbara Kussbach von der im Bundeskanzleramt angesiedelten Gleichbehandlungsanwaltschaft unter anderem damit, dass das Gleichbehandlungsgesetz erst 2004 in Kraft getreten ist und eine gewisse Anlaufphase gebraucht habe. Kussbach räumt in diesem Zusammenhang auch ein, dass es eine enorme Dunkelziffer bei den Diskriminierungen gibt. Die Politologin Rosenberger ist der Auffassung, dass der Anstieg der Beschwerden mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Aufstieg von Musliminnen korreliere. Durch höheren Bildungsgrad seien sie in immer sichtbareren Positionen präsent. Das werde sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. (ba)
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Diskriminierung
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